Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Arbeitskreis der Agenda 21 „Alternative Energien“, Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld hat einen Antrag auf Änderung der Richtlinien  des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019 gestellt.


ANTRAG:

„Wir beantragen nach Rücksprache mit der Verwaltung, im „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ ab dem Jahr 2019 den Punkt 3.6 wie folgt zu ergänzen.

3.6 PV und Energiespeicher
Gefördert werden:
- Neu installierte PV-Anlagen einschließlich Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
- Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie als Nachrüstung bestehender PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.500.- €.

Begründung

  • Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen wird immer weiter abgesenkt. Dadurch wird die Eigennutzung des Stroms aus PV-Anlagen immer sinnvoller. Der Anteil der Eigennutzung kann in Verbindung mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Steuerungen wesentlich erhöht werden. Diese Technologie ist derzeit für den Privathaushalt noch nicht wirtschaftlich.
  • Die Zunahme der Elektromobilität bewirkt eine Erhöhung des lokalen Strombedarfs. Die Erzeugung von regenerativem Strom aus PV-Anlagen soll damit in Seefeld deutlich vorangetrieben werden. Zusätzlich wird die vom Energiewendeverein in Zusammenarbeit mit dem Landkreis gestartete Solarkampagne unterstützt.“


In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 29.01.2019 wurde dahingehend ein befürwortender Empfehlungsbeschluss gefasst.


Der bisherige Text lautet:

3.6 Energiespeicher

Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.000.- €.

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung der Richtlinien  des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019 wird wie angegeben zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr