Bahnübergang "An der Beermahd/Bahnhofstraße" und rückwärtige Rampe von der Bahnhofstraße; Zustimmung zur Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Projektrealisierung „2. S-Bahn-Stammstrecke München“ plant die DB Netz AG als Netzergänzende Maßnahme den zweigleisigen Ausbau der Strecke Steinebach – Seefeld Hechendorf.
In einem Gespräch mit Vertretern der DB wurde der Verwaltung die aktualisierte Planung erläutert.
Der Einwand von Herrn BGM Gum hinsichtlich der Berücksichtigung der Barrierefreiheit wurde negativ beantwortet. Der Haltepunkt Steinebach wird barrierefrei ausgebaut, der Haltepunkt Herrsching ist bereits ausgebaut. Für den Haltepunkt Hechendorf ist keine barrierefreie Herstellung vorgesehen.
Die Planer wurden auf die jahrelangen Bemühungen der Gemeinde auf eine mögliche Lösung über eine barrierefreie Rampe von der Bahnhofstraße/Bereich Bahnübergang hingewiesen. Die Gemeinde kann sich hier auch auf eine Zusage der DB berufen, die eine Rampenlösung bereits im Jahr 2005 zugesagt hat.
Da mit dem zweigleisigen Ausbau eine der Gleistrassen verschoben werden muss, hat der Planer die dringende Bitte der Gemeinde aufgenommen und die Errichtung eines Zuganges mittels Rampe geprüft. Leider wurde seitens der DB diese Lösung jedoch abgelehnt, da für Fahrgäste im Bereich zwischen den Gleisen eine zu hohe Gefahr besteht, die auch durch zusätzliche Fußgängerschranken nicht gelöst werden kann. Es soll nun doch die Möglichkeit geprüft werden, ob eine Barrierefreiheit über eine Aufzugsanlage hergestellt werden kann.

In der vorliegenden Planung wurde bereits die Verlängerung des Geh- und Radweges von der Lindenallee kommend berücksichtigt.

Zur Weiterführung der Planungsleistungen, die durch die DB Netz AG vorgenommen werden, wurde der Verwaltung eine Planungsvereinbarung zur Sicherstellung der Kostenübernahme der Gemeinde zur Zustimmung vorgelegt. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der HOAI.

Die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei Realisierung der Maßnahmen beträgt gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetzt 1/3 der Baukosten.
Der Kostenrahmen für die Fortführung des Geh- und Radweges wurde mit ca. 400.000 € geschätzt.

Die Planungsleistungen soll bis 2020 erfolgen, die Planfeststellung/Genehmigung 2020 bis 2022.
Eine Realisierung ist ab 2023 in Aussicht gestellt.

Beschluss

Der Planungsvereinbarung Bahnübergang „An der Beermahd“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr