Bauprojekt im Bereich der Hauptstraße 47 in Hechendorf (beim "Alten Wirt"); Vorstellung des Planungskonzeptes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Das alte baufällige Stadlgebäude im Bereich der Hauptstraße 47 (beim „Alten Wirt“) wurde vor kurzem vollständig zurückgebaut. Derzeit werden vom Grundstückseigentümer Überlegungen über die Nachnutzung des Bereichs angestellt. Vorgesehen ist die Errichtung eines neuen Gebäudes in denselben Ausmaßen wie das Ursprungsgebäude, allerdings etwas zurückversetzt von der Hauptstraße. Als Nutzung ist eine Mischung aus vorübergehendem Wohnen („Boardinghouse“ / Business Apartments)  und untergeordnet nicht störendem Gewerbe (Laden, Dienstleistung) vorgesehen.

Da die aktuellen Planungen mit den Festsetzungen des derzeit an dieser Stelle rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ortsmitte Hechendorf Teilbereich C“ (1. Änderung), der hier zwei Wohngebäude vorsieht, nicht vereinbar sind, müsste eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

Der Vorhabenträger bzw. der beauftragte Projektant (Unternehmensgruppe Thierer) wird in der heutigen Sitzung den aktuellen Projektstand vorstellen.

Sitzungsverlauf

Die aktuelle Projektplanung wird von Herrn Thierer von der MTP Wohn- und Gewerbebau GmbH vorgestellt. Demzufolge ist an der Stelle des vor kurzem abgerissenen Stadels ein von der Hauptstraße leicht zurückgesetzter Neubau in den gleichen Ausmaßen wie das Altgebäude geplant, in welchem Appartements zum vorübergehenden Wohnen (Geschäfts- und Ferienappartements) sowie Flächen für einen Laden und Büros oder Praxen untergebracht werden sollen. Für die Realisierung ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt das Projekt und die aktuellen Planungen zustimmend zur Kenntnis. Auf die Gestaltung und eine ortsbildverträgliche Einbindung des neuen Gebäudes soll ein großer Wert gelegt werden. Als Herausforderung und mögliches Problem wird die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze betrachtet. Geprüft werden soll zudem die Unterbringung einer Ladesäule für Elektroautos im Hofbereich.  

Die Planung soll durch den Vorhabenträger weiter konkretisiert und darauf aufbauend auf einer der nächsten Sitzungen ein formeller Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden.

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr