3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 10.07.2018 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der derzeitigen Festsetzungen des rechtverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ an den tatsächlichen baulichen Bestand sowie an die betrieblichen Anforderungen für den im Geltungsbereich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieb. Das bisherige Planungskonzept lässt eine sinnvolle zukünftige Entwicklung des Betriebs nicht in ausreichendem Maße zu.

Mittlerweile wurde vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG ein Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ erarbeitet. Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 04.06.2019 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr