1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.03.2019 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Im Zuge der Konkretisierung des Projektes Genossenschaftswohnen in der Hedwigstraße mussten zur Sicherstellung der Realisierbarkeit des Vorhabens kleinere Änderungen an der Hochbauplanung vorgenommen werden, die auch eine Anpassung der bisherigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nach sich zogen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 19.02.2019 wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 27.05.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.04.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 27.05.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 04.06.2019). Die Abwägung vom 04.06.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.06.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr