Die Gemeinde Andechs konkretisiert derzeit ihre Planungen für die Ortsentwicklung im Norden von Frieding. Der ursprünglich entlang der Drößlinger Straße als Gesamtplanung vorgesehene Bebauungsplan „Frieding Nord“ wurde mittlerweile in insgesamt sechs einzelne, vorhabenbezogene Bebauungspläne unterteilt (siehe Übersicht, Anlage 1). Die Bebauungspläne werden auf Grundlage des ebenfalls noch im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanentwurfes vom 18.07.2018 entwickelt (siehe Anlage 2).
Die Gemeinde Seefeld wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu diesen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen gebeten.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Bebauungsplanverfahren mit folgenden Planungsinhalten:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.1, Frieding Nord (Zerhoch)
- Festsetzung eines Sondergebietes „Regenerative Energien“
- Zulässige Nutzungen im SO: Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zur Gewinnung regenerativer Energie
- Festsetzung eines Dorfgebietes (südwestlicher Teilbereich, Bestandsüberplanung)
- Bauflächenneuausweisungen SO: 950 m²
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.2, Frieding Nord (Sedlmayr)
- Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerhaltung und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“,
- Zulässige Nutzungen: Lagerplätze sowie Gebäude zur Lagerung beweglicher Gegenstände mit Ausnahme von Gefahrstoffen und Düngemittel, Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Bauflächenneuausweisungen SO: 1.200 m²
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.3, Frieding Nord (Kaiser)
- Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
- Zulässige Nutzungen: Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Rohstoffen, Lagerung und Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) von forst- und landwirtschaftlichen Produkten, Strom- und Wärmeerzeugung (vorwiegend zum Eigenbedarf)
- Bauflächenneuausweisungen SO: 1.800 m²
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.4, Frieding Nord (Painhofer)
- Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
- Zulässige Nutzungen: Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe; Handel mit landwirtschaftlichem Bedarf und landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Reinigung, Trocknung und Aufbereitung von Getreide und Saatgut
- Bauflächenneuausweisungen SO: 2.500 m²
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.5, Frieding Nord (Strobl)
- Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerflächen“
- Zulässige Nutzungen im SO „Lagerflächen“: Abstellen, Lagern und Verladen von Transport- und Baucontainern, Werk- und Hilfsstoffen (wie z.B. Verbaumaterial), Verladerampen, Betonfertigteile und Baumaschinen; Lagerung von Bauschutt-, Straßenaufbruch, Zuschlagsstoffen (wie z.B. Kies, Humus, Steine und nicht verunreinigtes, zertifiziertes Material); Lagerung und Veredelung von Rohstoffen und Recyclinggut; Stellplätze für Mitarbeiter
- Festsetzung eines Sondergebietes „Verwaltung“
- Zulässige Nutzungen im SO „Verwaltung“: Verwaltungs-/Bürogebäude mit Tiefgarage, private Grünflächen, Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden/Besucher, Werbeanlage (Firmenschild), Anlagen für die Löschwasservorhaltung und für die flächige Versickerung von Niederschlagswasser
- Bauflächenneuausweisungen SO: 8.300 m² (Lagerflächen) und 350 m² (Verwaltung)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.6, Frieding Nord (Kracher)
- Schaffung eines Gewerbegebietes
- Zulässig sind alle gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen (Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke).
- Bauflächenneuausweisungen GE: 2.300 m²
Neben der Überplanung bereits bestehender gewerblicher bzw. land-/forstwirtschaftlicher Gebäude und Nutzungen erfolgt mit der Aufstellung der o.g. Bebauungspläne eine Neuausweisung von insgesamt rund 17.400 m² Bau- bzw. Lagerflächen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen für die Lagerung sowie Be-/Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Baustoffe und Bauabfallprodukte. Für den Transport dieser Güter sind i.d.R. große Lkw oder Landwirtschaftsmaschinen erforderlich, die über die Drößlinger Straße (STA 9) an- und abfahren. Bei Realisierung der Planung ist daher mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 zu rechnen. Im Bereich des Seefelder Ortsteils Drößling ist die STA 9 jedoch nicht für Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert. Eine genauere Ermittlung, Bewertung und Gesamtbetrachtung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgt in den Bebauungsplänen nicht.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die bereits im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens dargelegten Bedenken in Bezug auf den Schwerlastverkehr auch auf Ebene der nun in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne vorzubringen und zu konkretisieren (siehe Beschlussvorlage).
Anlagen:
- Anlage 1: Übersicht, Lageplan
- Anlage 2: Auszug aus dem aktuellen FNP-Entwurf
- Anlagen 3.1 bis 3.6: Planzeichnungen der Bebauungspläne Nr. 43.1 bis 43.6
(Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen inkl. Begründungen, Umweltberichte, Gutachten usw. können im Bauamt eingesehen werden)