Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs (Bebauungspläne im Bereich Frieding-Nord)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 11

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Andechs konkretisiert derzeit ihre Planungen für die Ortsentwicklung im Norden von Frieding. Der ursprünglich entlang der Drößlinger Straße als Gesamtplanung vorgesehene Bebauungsplan „Frieding Nord“ wurde mittlerweile in insgesamt sechs einzelne, vorhabenbezogene Bebauungspläne unterteilt (siehe Übersicht, Anlage 1). Die Bebauungspläne werden auf Grundlage des ebenfalls noch im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanentwurfes vom 18.07.2018 entwickelt (siehe Anlage 2).

Die Gemeinde Seefeld wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu diesen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen gebeten.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Bebauungsplanverfahren mit folgenden Planungsinhalten:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.1, Frieding Nord (Zerhoch)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Regenerative Energien“
  • Zulässige Nutzungen im SO: Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zur Gewinnung regenerativer Energie
  • Festsetzung eines Dorfgebietes (südwestlicher Teilbereich, Bestandsüberplanung)
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 950 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.2, Frieding Nord (Sedlmayr)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerhaltung und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“,
  • Zulässige Nutzungen: Lagerplätze sowie Gebäude zur Lagerung beweglicher Gegenstände mit Ausnahme von Gefahrstoffen und Düngemittel, Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 1.200 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.3, Frieding Nord (Kaiser)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
  • Zulässige Nutzungen: Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Rohstoffen, Lagerung und Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) von forst- und landwirtschaftlichen Produkten, Strom- und Wärmeerzeugung (vorwiegend zum Eigenbedarf)
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 1.800 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.4, Frieding Nord (Painhofer)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
  • Zulässige Nutzungen: Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe; Handel mit landwirtschaftlichem Bedarf und landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Reinigung, Trocknung und Aufbereitung von Getreide und Saatgut
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 2.500 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.5, Frieding Nord (Strobl)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerflächen“
  • Zulässige Nutzungen im SO „Lagerflächen“: Abstellen, Lagern und Verladen von Transport- und Baucontainern, Werk- und Hilfsstoffen (wie z.B. Verbaumaterial), Verladerampen, Betonfertigteile und Baumaschinen; Lagerung von Bauschutt-, Straßenaufbruch, Zuschlagsstoffen (wie z.B. Kies, Humus, Steine und nicht verunreinigtes, zertifiziertes Material); Lagerung und Veredelung von Rohstoffen und Recyclinggut; Stellplätze für Mitarbeiter
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Verwaltung“
  • Zulässige Nutzungen im SO „Verwaltung“: Verwaltungs-/Bürogebäude mit Tiefgarage, private Grünflächen, Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden/Besucher, Werbeanlage (Firmenschild), Anlagen für die Löschwasservorhaltung und für die flächige Versickerung von Niederschlagswasser
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 8.300 m² (Lagerflächen) und 350 m² (Verwaltung)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.6, Frieding Nord (Kracher)
  • Schaffung eines Gewerbegebietes
  • Zulässig sind alle gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen (Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke).
  • Bauflächenneuausweisungen GE: 2.300 m²

Neben der Überplanung bereits bestehender gewerblicher bzw. land-/forstwirtschaftlicher Gebäude und Nutzungen erfolgt mit der Aufstellung der o.g. Bebauungspläne eine Neuausweisung von insgesamt rund 17.400 m² Bau- bzw. Lagerflächen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen für die Lagerung sowie Be-/Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Baustoffe und Bauabfallprodukte. Für den Transport dieser Güter sind i.d.R. große Lkw oder Landwirtschaftsmaschinen erforderlich, die über die Drößlinger Straße (STA 9) an- und abfahren. Bei Realisierung der Planung ist daher mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 zu rechnen. Im Bereich des Seefelder Ortsteils Drößling ist die STA 9 jedoch nicht für Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert. Eine genauere Ermittlung, Bewertung und Gesamtbetrachtung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgt in den Bebauungsplänen nicht.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die bereits im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens dargelegten Bedenken in Bezug auf den Schwerlastverkehr auch auf Ebene der nun in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne vorzubringen und zu konkretisieren (siehe Beschlussvorlage).

Anlagen:
  • Anlage 1: Übersicht, Lageplan
  • Anlage 2: Auszug aus dem aktuellen FNP-Entwurf
  • Anlagen 3.1 bis 3.6: Planzeichnungen der Bebauungspläne Nr. 43.1 bis 43.6
(Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen inkl. Begründungen, Umweltberichte, Gutachten usw. können im Bauamt eingesehen werden)

Sitzungsverlauf

Die Stellungnahme soll auch an das Staatliche Bauamt Weilheim zur Kenntnis weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zu den Bebauungsplänen Frieding Nord (Nrn. 43.1 bis 43.6) folgende Stellungnahme abzugeben:

Die in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Frieding Nord (Nrn. 43.1 bis 43.6) werden zur Kenntnis genommen.

Wie bereits im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden auch auf Ebene der nun nachfolgenden Bebauungspläne Bedenken in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr (insbesondere Schwerlastverkehr) vorgebracht.

Neben der Überplanung bereits bestehender gewerblicher bzw. land-/forstwirtschaftlicher Gebäude und Nutzungen erfolgt mit der Aufstellung der o.g. Bebauungspläne eine Neuausweisung von insgesamt rund 17.400 m² Bau- bzw. Lagerflächen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen für die Lagerung sowie Be-/Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Baustoffe und Bauabfallprodukte. Für den Transport dieser Güter sind i.d.R. große Lkw oder Landwirtschaftsmaschinen erforderlich, die über die Drößlinger Straße (STA 9) an- und abfahren. Bei Realisierung der Planung ist daher mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 zu rechnen.

Die STA 9 ist im Bereich des Seefelder Ortsteils nicht für Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert. Die Straßenbreiten der Ortsdurchfahrt sind aufgrund der eng zusammenstehenden Gebäude für einen reibungslosen Begegnungsverkehr Lkw/Lkw oder Bus/Lkw nicht ausreichend. Neben einem möglichen Verkehrschaos und einer deutlichen Zunahme der Verkehrsgefährdung v.a. für Fußgänger und Radfahrer werden zudem bauliche Schäden an den Gebäuden und baulichen Anlagen entlang der Ortsdurchfahrt befürchtet. Bereits in jüngerer Vergangenheit musste z.B. die Kirchenmauer aufgrund starker Schäden aufwendig saniert werden.

In den Bebauungsplänen wird aus Sicht der Gemeinde Seefeld nicht ausreichend auf die Verkehrsproblematik eingegangen. Insbesondere fehlt es an einer fundierten Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere auch unter Betrachtung der zu erwartenden Verkehrsströme in und nach Drößling. Weder einzeln noch in der Gesamtbetrachtung erfolgt in diesem Zusammenhang eine ausreichende Würdigung des Belangs. Die Gemeinde Andechs wird daher darum gebeten, die verkehrlichen Auswirkungen über den Geltungsbereich der einzelnen Bebauungspläne hinaus in einer Gesamtbetrachtung genauer zu ermitteln und zu untersuchen.

Zudem wird nochmals grundlegend darum gebeten, bei der zukünftigen baulichen Entwicklung im Norden von Frieding möglichst behutsam und zurückhaltend vorzugehen, um eine Zunahme der verkehrlichen Belastung, insbesondere des Schwerlastverkehrs, auf der STA 9 zu verhindern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr