Antrag zur Errichtung eines Badestegs im Wörthsee; Bauort: Fl.Nr.470/57 in Hechendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.470/57 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Badeplatz im Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Das Grundstück befindet sich linker Hand vom Gasthof Wöhrl.
Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit eine Stegkonstruktion, die allerdings in die Jahre gekommen ist und bauliche Mängel aufweist, weil der Unterbau durchrostet. Die Antragstellerin ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gezwungen die Anlage auszutauschen, um auch weiterhin einen sicheren Badebetrieb zu gewährleisten.
Der vorliegend beantragte Steg dient als Ersatzbau. Er ist in den Ausmaßen 9 m Länge, 1,40 m Breite und einer Aufstellfläche von 4,20 mx 2,50 m am Ende geplant. Damit hält er die ortsübliche Größe ein. Für den Winter ist er demontierbar.
Im bisherigen wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahren wurde seitens der Nuturschutzes Zustimmung zum Antrag signalisiert.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Antragsstellers aus dem Schreiben vom 30.01.2019 verwiesen.
Anlage:
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag in der Fassung 30.01.2019 erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag in der Fassung 30.01.2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2019 12:12 Uhr