Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens; Bauort: Fl.Nr188/1, Bergstraße 20 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 08/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.188/1 der Gemarkung Oberalting-Seefeld befindet sich Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Ortsmitte- Teil Süd. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Die Antragsteller plant  talseitig den Anbau eines zweigeschossigen Wintergartens, der im Dachbereich als Zwerchgiebel ausgebildet ist. Die Abmessungen des Wintergartens betragen 3,76 m² x 3,33 m bei einer Wandhöhe 5,54 m. Damit ergibt sich eine zusätzlich überbaute Grundfläche von 12,14 m²- mithin eine insgesamt überbaute Grundfläche von 143,40 m². Laut  Bebauungsplan ist allerdings nur eine überbaute Grundfläche von 140 m² auf dem Grundstück zulässig.

Der Bauwerber beantragt hier eine Befreiung nach § 31 Bas. 2 BauGB für 3,40 m², dies entspricht einer Überschreitung von 2,4 %. Die Überschreitung ist somit geringfügig und daher genehmigungsfähig nach der Rechtsprechung. Die Überschreitung kommt auch deswegen zustande, weil an das das Gebäude (GR 122,07 m²) eine nachträgliche Wärmedämmung (zusätzlich 9,19 m²) angebracht wurde. Ohne die Wärmedämmung wäre eine Befreiung nicht erforderlich. Eine nachträgliche Wärmedämmung wird durch den Gesetzgeber befürwortet. Daher sollte die geringfügige GR-Überschreitung, die auch im Zusammenhang mit der Wärmedämmung steht, nicht zulasten der Antragsteller gehen.

Anlagen:
 
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 23.01.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch hinsichtlich der Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB für die Überschreitung der festgesetzten Grundfläche um 3,40 m² durch den Wintergarten erteilt. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung um 2,4%, die auch in Zusammenhang mit der nachträglichen Wärmedämmung des Gebäudes steht.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 23.01.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch hinsichtlich der Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB für die Überschreitung der festgesetzten Grundfläche um 3,40 m² durch den Wintergarten erteilt. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung um 2,4%, die auch in Zusammenhang mit der nachträglichen Wärmedämmung des Gebäudes steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2019 12:12 Uhr