Bauantrag zur Errichtung eines Maststalls als Tiefstreustall (Umstellung auf Bio); Bauort:Fl.Nr.212 in Meiling; Bauantrag-Nr.09/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.212 in Meiling befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans bzw. innerhalb eines Bebauungszusammenhangs nach § 34 BauGB. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Antragsteller ist staatlich geprüfter Wirtschafter für Landbau.

Bei dem zur Bebauung anstehenden Grundstücksteil handelt es sich derzeit um eine Grünfläche, die aber schon räumlich in den Hofbereich mit einbezogen ist.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Färsen-Maststalls in Form eines Tiefstreustalls im Zuge der Umstellung der Wirtschaft auf biologischen Landbau vor. Der Stall ist den Abmessungen 20,49 m x 10,00 m geplant. Auf der Südseite ist ein überdachte Futtertisch geplant. Die überbaute Grundfläche beträgt 204,90 m². Das Vordach soll in den Abmessungen 2,90 m 20,49 m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt zwischen 5,30 m und 5,40 m. Die Dachneigung des Satteldachs ist mit 18 Grad angegeben.

Die Nachbarunterschriften liegen nur teilweise vor.

Anlagen:

  • Eingabepläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag zur Errichtung eine Färsenmaststalls in der Fassung 13.02.2019 wird befürwortet.

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Beschluss

Der Bauantrag zur Errichtung eine Färsenmaststalls in der Fassung 13.02.2019 wird befürwortet.

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2019 12:12 Uhr