Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses (zwei Doppelhaushälften); Bauort: Fl.Nrn. 177/3 und 177/11, Höhenweg 1,1a in Hechendorf; Bauantrag-Nrn. 14/2019 und 15/2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 09.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das historische Grundstück Fl.Nr.177/3 der Gemarkung Hechendorf hatte eine Größe von 807 m². Das darauf befindliche alte Wohnhaus wurde abgebrochen und das Grundstück für eine Doppelhaubebauung real geteilt. Mit der Realteilung ergeben sich die neuen Fl.Nrn.177/11 mit 404 m² und 177/3 mit 403 m². Bauplanungsrechtlich beurteilt ist die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Doppelhauses mit je einer Doppelgarage vor. Das Gebäude ist in den Abmessungen 17,33m x 9,49 m geplant. Die Teilung der Haushälften erfolgt nicht mittig. Die Haushälfte auf Fl.Nr.177/11 hat die Abmessungen 9,95 m x 9,49 m. Die Haushälfte auf Fl.Nr.177/3 hat die Abmessungen 7,34 m x 9,49 m. Die Bebauung ist geplant mit KG, EG, OG, D (zwei Vollgeschosse). Die Wandhöhe beträgt 7,10 m. Weiterhin ist ein Satteldach mit einer Neigung von 38 Grad mit Dachflächenfenstern und einer Pfannendeckung vorgesehen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Für das benachbarte Grundstück Fl.Nr.177/2 wurde mit Vorbescheid vom 29.04.2016 (Az.: 40-V-201-35-14) eine Wandhöhe von 7,66 m straßenseitig genehmigt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
1.
Der Bauantrag- Nr. 14/2019 in der Fassung vom 16.03.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
2.
Der Bauantrag- Nr. 14/2019 in der Fassung vom 16.03.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
1.
Der Bauantrag- Nr. 14/2019 in der Fassung vom 16.03.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
2.
Der Bauantrag- Nr. 14/2019 in der Fassung vom 16.03.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2019 10:04 Uhr