Ladesäulenkonzept im Landkreis Starnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 29.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 29.01.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Berichtet wird über den aktuellen Sachstand bezüglich eines landkreisweit einheitlichen Ladesäulenkonzepts im Landkreis Starnberg.
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 17.07.2018 wurde bereits ein Zwischenbericht abgegeben. Hier wurde auch beschlossen evtl. zur Verfügung stehende Fördermittel zu beantragen.
Dies wurde Ende August ausgeführt und bestätigt.

Anfang September wurde von Seiten der gwt eine Status Quo-Abfrage angefordert. Hier wurden die Ergebnisse über den Standort „Eisenpark“ weitergegeben.

Ende Oktober, nach einer Besprechung im Landratsamt über ein sog. Mapping-Verfahren (Erarbeitung eines  ausschreibungsfähigen Lastenheftes für den Aufbau eines E-Ladesäuleninfrastrukturnetzes durch das Unternehmen Kompetenzzentrum Sport Gesundheit Technologie GmbH aus Garmisch-Partenkirchen gemeinsam mit der ARGE E–Mobilität StarnbergAmmersee (bestehend aus der gwt Starnberg GmbH und der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG), wurden die Ergebnisse zur Überprüfung und Bestätigung an die Gemeinden weitergeleitet.
Hier zeigte es sich, dass der Standort „Eisenpark“ auch Seitens des Kompetenzzentrums als optimal eingestuft wurde.

In einer E-Mail vom 28.12.2019 wurde folgender Sachstand mitgeteilt:

„Am 29. Oktober haben wir Sie alle zu einem Treffen gebeten, in dem wir Ihnen die erarbeiteten Ergebnisse aus dem Mapping-Verfahren vorgestellt haben. Im Nachgang haben Sie uns alle Ihr o.k. zu den vorgeschlagenen Standorten gegeben respektive einen Gegenvorschlag unterbreitet.

In der Folge gab es zwei weitere Arbeitsmeetings zwischen dem Kompetenzzentrum und der ARGE E-Mobilität unter Beteiligung des Verkehrsmanagements und des Klimaschutzmanagements.

Wir haben festgelegt           a) die technische Mindestausstattung der E-Ladesäulen sowie
b) die Anforderungen/Pflichtaufgaben des Betreibers der Ladesäulen und eine entsprechende Bewertungsmatrix

Dies alles fügt nun das Kompetenzzentrum zusammen in ein Konzept für den Landkreis Starnberg, um auf dieser Grundlage die Ausschreibung für den Betreiber zu starten. Sobald uns das Konzept in schriftlicher Form vorliegt übersenden wir Ihnen dieses.

Parallel dazu klären wir gerade noch juristisch, wer den Betreiber ausschreibt. Im Frühjahr 2019 möchten wir Ihnen allen dann den entsprechenden Vorschlag unterbreiten und die Für-und-Wider mit Ihnen diskutieren. Wir hoffen sehr, dass Sie diese von uns geplante Vorgehensweise alle mittragen können.

Für Sie alle einen guten Start ins neue Jahr und ein gesundes Wiedersehen im Jahr 2019,
Annette v. Nordeck

Sitzungsverlauf

Nachteil eines einheitlichen Ladekonzeptes im Landkreis ist die lange Dauer bis einzelne Schritte vorangehen. Der Vorteil ist, wie bereits genannt, ein einheitliches Lade- und Bezahlkonzept.
Der Standort am Eisenpark sollte so konzipiert werden, dass die Parkplätze an der E-Ladesäule auch während der Marktzeit genutzt werden kann. Auch wäre noch zu klären wie lange an diesen Parkplätzen geparkt werden darf (nur Dauer der Ladezeit?). Diese Parkplätze sollten  in die Verkehrsüberwachung aufgenommen werden.

Datenstand vom 17.04.2019 12:47 Uhr