Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren geändert (17. Änderung).

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 01.04.2019 bis zum 23.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 23.04.2019 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schützenstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan „Schützenstraße“ Rechtswirksamkeit. Zugleich tritt die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ erlassene Veränderungssperre i.d.F. vom 10.07.2018 außer Kraft.  

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schützenstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr