Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel ist eine Ersetzung der bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren, die zu großen Teilen überholt sind, vom tatsächlichen baulichen Bestand abweichen und nur noch eingeschränkt vollziehbar sind. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 07.05.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 17.05.2019 bis zum 07.06.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 07.06.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr