Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching, Weßling und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 14

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching
 
1.1        Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ i. d. Fassung vom 11.01.1999 aufzuheben.

Ziel der Aufhebung ist, dass die bauliche Entwicklung im genannten Bereich künftig auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen soll.

Mit Schreiben vom 06.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

1.2        Bebauungsplan Nr. 1 „Strittholz Süd“, 4. Änderung

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strittholz Süd“ der Gemeinde Herrsching wurde mit Beschluss vom 15.12.2014 als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung am 23.01.2015 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen eines anschließenden Normenkontrollverfahrens wurde festgestellt, dass die Abstandsflächen in der vorliegenden Planung nicht eingehalten werden können und dass die Festsetzung zur Überschreitungsmöglichkeit der Baugrenze durch Balkone in dieser Form unzulässig ist. Diese Fehler sollen nun durch eine entsprechende Anpassung der Planung und eine Wiederholung des Verfahrens geheilt werden.

Mit Schreiben vom 07.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.        Gemeinde Weßling

2.1        Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Der Grundstücks‐ und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten (Allgemeines Wohngebiet, WA) im Bereich der Flurstücke 169 und 170 an der Hauptstraße in Weßling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 11.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

2.2        Bebauungsplan „Rosenstraße-Ost“, 1. Änderung

Der Grundstücks‐ und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-Ost“ in Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses (Reines Wohngebiet, WR) an der Rosenstraße in Oberpfaffenhofen geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3.        Gemeinde Wörthsee

3.1        Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 19.09.2018 ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach - Hauptstraße West" beschlossen.

Vordringliches übergeordnetes Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Bestandssicherung und die Bewahrung des historisch gewachsenen Gesichtes im Bereich beidseits der Hauptstraße in Steinebach. Planungsinhalt sind in erster Linie Vorgaben zur Ordnung der künftigen Bebauung und zur baulichen Gestaltung.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

3.2        Bebauungsplan Nr. 59 „Nördlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Walchstadt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2015 beschlossen für den Bereich „Nördlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Walchstadt" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, den Planungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Walchstadt (nördlich der „Oberen Dorfstraße“ und östlich der „Alten Hauptstraße“) städtebaulich neu zu ordnen und als Maßnahme der Innenentwicklung die bisher unbebauten Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen bzw. diese zu steuern und eine maßvolle Verdichtung zu ermöglichen. Damit möchte die Gemeinde den Wohnbedürfnissen im Gemeindegebiet nachkommen, um so den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung an Wohneigentum im Rahmen der Innenentwicklung zu decken. Die Belange des Ortsbildes sollen dabei besonders berücksichtigt werden.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

3.3        Bebauungsplan Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 18.04.2016 beschlossen für den Bereich „Steinebach - Areal Kirchenwirt“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gern. § 13 a Bau GB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in der Ortsmitte von Steinebach, nördlich und südlich der Weßlinger Straße, eingeleitet werden. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes sollen Flächen für Gastronomie, Veranstaltungssaal, Läden, ergänzendes Wohnen usw. gesichert werden.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Alle Punkte:

Zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr