„Oberfeld in Hechendorf-Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Lärmbelästigung und fußgänger- und radfahrergerechter Ausbau“; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Am 20.05.2019 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Lärmbelästigung und einem fußgänger- und radfahrergerechten Ausbau für die Ortsstraße am Oberfeld in Hechendorf (vgl. Antrag in Anlage). Die Verwaltung prüfte den Antrag in seinen verschiedenen Vorschlägen (1-7) und stellt dem Gemeinderat  nunmehr den Sachstand zu den einzelnen Vorschlägen und Themenkreisen vor.

1.
Hinsichtlich des Lückenschlusses des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und Spitzstraße fand am 26.03.2019 ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. An diesem Gespräch nahm auch Herr Dr. Benoist als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne teil. Im Verlauf des Gespräches stellte sich heraus, dass ein kurzfristiger Straßengrunderwerb für 25,00 Euro/m² als ortsüblicher Preis von den Grundstückseigentümern nicht in Aussicht steht. Ein Vorstoß des Vertreters Bündnis 90/Die Grüne zum Erwerb einer größeren Fläche durch die Gemeinde, um insgesamt Flächen für die Vorhaben der Herstellung des Grünzugs am Höhenrücken und des Geh- und Radwegs zu haben, führte noch nicht zu einer abschließenden Einigung, weil Fragen einer damit zusammenhängenden weiteren Wohnbebauung des Bereichs im Anschluss des Einheimischenmodells ungeklärt blieben.

In der Zwischenzeit hat das Bauamt eine Alternativplanung, die ohne einen Flächenerwerb auskommt, intensiviert. Die Planung sieht vor jeweils im Bereich „Oberfeld/In der Au“ und Oberfeld Bereich Ludwig Dosch eine Querungshilfe zu bauen. Der Geh- und Radweg vom Keltenweg wird bis zu der Querungshilfe bei L. Dosch fortgeführt und auf der Seite des Einheimischenmodells bis zur Spitzstraße ergänzt (vgl. Vorabzug Planung in Anlage).

Nach derzeitigem Planungstand ist die Alternativplanung im Sinne einer schnellstmöglichen Verbesserung der Situation erfolgsversprechend. Das Bedürfnis für die Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und Spitzstraße besteht seit Errichtung des Einheimischenmodells und wurde von der Verwaltung bereits frühzeitig als Planungsziel festgesetzt.

2.
Die Fortführung des Geh- und Radwegs von der Spitzstraße zum Schlagenhofener Weg ist die logische Fortführung, für die allerdings noch Grundstücksverhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern zu führen sind. Zunächst steht jedoch die Erstellung des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und der Spitzstraße im Vordergrund, da es mit der Skateranlage, dem Basketballfeld und dem Jugendfußballfeld  Freizeitbereiche gibt, die maßgeblich von den Kindern und Jugendlichen aus dem Einheimischenmodell und dem Ortsteil Hechendorf angesteuert werden.  Für Kinder und Jugendliche aus dem südlichen Ortsteil von Hechendorf gibt es zudem derzeit die Möglichkeit mit der Nutzung der Hauptstraße und der Spitzstraße eine sichere Alternativroute zu nutzen.

Die Verwaltung wird Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern aufnehmen. Es sind fünf  Grundstückseigentümer betroffen.

3.
Eine Fortführung des Gehwegs auf der westlichen Seite der Ortsstraße am Oberfeld von der Spitzstraße bis zur Inninger Straße wird im Rahmen der Herstellung eines kombinierten Geh- und Radwegs erfolgen (vgl. Ziffer 1). Eine andere Lösung als die in Ziffer 1 dargestellte ist  kurzfristig nicht zu realisieren. Sollte ein Grundstückserwerb in Zukunft möglich werden, ist ein beidseitiger Geh- und Radweg ebenfalls realisierbar.

4.
Der Antrag auf Einrichtung einer Ampel mit Signalanforderung bei der übergeordneten Verkehrsbehörde beim Landratsamt Starnberg als Fachaufsichtsbehörde  auf Höhe des Basketball- und Skaterplatzes ist aufgrund der zu geringeren Nutzerzahlen nicht erfolgsversprechend. Die Errichtung einer Querungshilfe mit einer Aufstellfläche für Fußgänger wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Problematisch sind hierbei der geringe Abstand zur Hofeinfahrt Dosch, zur Einmündung der Ortsstraße „Am Römerbrunnen“, und der Einmündung am Höhenrücken. Die Prüfung umfasst eine Verschwenkung der  Fahrbahn der Ortsstraße am Oberfeld auf den jetzt schon bestehenden Kiesstreifen von ca. 1,60 m Breite an der Bushaltestelle. Die Verschwenkung würde einerseits dem Straßenkörper die notwendige Breite zum Einbau der Querungshilfe bieten, andererseits aber auch den Ausfahrten und Einmündungen die nötige Schleppkurvenbreite für größere Fahrzeuge bieten. Nebeneffekt der Verschwenkung wäre zudem auch noch eine effektive Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Ortsstraße am Oberfeld.

5.
Eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Ortsstraße am Oberfeld zwischen „In der Au“ und Spitzstraße ist hingegen nicht möglich. Hierzu fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage in der StVO § 45 StVO Abs. 9 Nr. 6 lautet:

Die Gemeinden können (…)
„innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
(…)anordnen.

Für die Anordnung einer Zone mit Tempo 30 km/h fehlt die geschlossene innerörtliche Bebauung. Der Bereich des Höhenrückens zwischen „in der Au“ und Spitzstraße ist nicht im geschlossenen Zusammenhang bebaut, wie es gesetzliche Voraussetzung ist nach § 45 StVO Abs. 5 Nr. 1c :

„Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an“.

6.
Die einseitige Markierung von Parkplätzen im Bereich der Ortsstraße „Am Oberfeld“ zwischen Schlagenhofener Weg und Einmündung der Hauptstraße wird durch die Verwaltung geprüft und mit der Polizeiinspektion Herrsching abgestimmt. Eine Verschwenkung der Fahrbahnseiten mit Parkplätzen auf beiden Seiten scheidet jedoch aus, weil ansonsten der landwirtschaftliche Verkehr aufgrund fehlender Fahrbahnbreite kein Durchkommen mehr findet. Weiterhin handelt es sich um eine zentrale Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Polizei nach Herrsching. Die vorgeschlagenen Markierungen werden mit mindestens 15.000 Euro veranschlagt.  


7.
Der Vorschlag des Einbaus einer Verkehrsinsel am Ortseingang Hechendorf von Herrsching kommend stößt auf bisher unlösbare Probleme. Das Ortsschild steht sehr knapp vor der Einmündung der Hauptstraße auf die Ortstraße „Am Oberfeld“, so dass baulich kein Platz für eine Insel mit Verschwenkung vorhanden ist. Die Versetzung des Ortsschildes Richtung Herrsching liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde, sondern beim Landratsamt in Starnberg als übergeordnete Verkehrsbehörde. Die zuständige Verkehrsbehörde geht mit Anträgen restriktiv um. Das Ortschild beginnt mit der geschlossenen Bebauung nach den einschlägigen verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Erfahrungen mit dem Antrag auf Umsetzen des Ortsschildes in Drößling zeigen nach Jahren und vielen Anträgen keine Aussichten auf Erfolg.

Allenfalls der Einbau einer Verkehrsinsel hinter dem Ortsschild kann untersucht werden. Die Verwaltung wird die baulichen Voraussetzungen an die Fahrbahnbreite prüfen.

Sitzungsverlauf

Zu 1) Die weitere Planung des Geh- und Radweges soll zeitnah den Anwohnern vorgestellt werden, um Anregungen mit aufnehmen zu können. Der Planungsgedanke der Verwaltung wird positiv aufgenommen.

Zu 2) Alternativ soll geprüft werden, ob Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn aufgebracht werden können, auch im weiteren Verlauf zwischen Spitzstraße und Schlagenhofener Weg.

Zu 3) Unabhängig von der vorgestellten Lösung sollen weiter die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der gegenüberliegenden Seite fortgeführt werden. Um später beidseitig Geh- und Radwege herstellen zu können.

Zu 4) Das Landratsamt soll noch einmal zu einer Ampel mit Signalanforderung befragt werden. Der Antrag für eine Ampel soll im Hinblick auf verstärkte Nutzung der Sport- und Freizeitflächen in jedem Fall gestellt werden.

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und weiterentwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt weitere Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 15:06 Uhr