Straßenwidmung eines bisher ungewidmeten Teils der "Wörthsee Straße" als Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Nachdem festgestellt wurde, dass der nördliche Teil der „Wörthsee Straße“ bisher nicht als Ortsstraße gewidmet war und der Grunderwerb vom Grafen Toerring-Jettenbach nunmehr erfolgt ist, kann die Verwaltung nun den Teilbereich zur Widmung vorlegen (zur genauen Lage vgl. den Plan aus dem Entwurf zur Bekanntmachung in Anlage).

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird zur Ortsstraße im Sinne Art. 46 Nr.2 BayStrWG mit dem Namen „Wörthsee Straße“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 15:06 Uhr