Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs (Gesamtüberarbeitung FNP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 27.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld erneut um Stellungnahme zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes der Nachbargemeinde Andechs gebeten. Aufgrund von Änderungen nach Durchführung der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde der überarbeitete FNP-Entwurf von Seiten der Gemeinde Andechs nochmals ausgelegt bzw. den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 25.07.2109 erneut vorgelegt. Dabei können Anregungen und Hinweise nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden (§ 4a Abs. 3 BauGB).  

Im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die im November/Dezember 2018 durchgeführt wurde, wurden von Seiten der Gemeinde Seefeld folgende Bedenken zum FNP-Entwurf i.d.F. vom 18.07.2018 vorgebracht (siehe Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2018):

„Die Gemeinde Seefeld nimmt den Entwurf des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 18.07.2018 zur Kenntnis.

Die Anregungen und Bedenken in Bezug auf die Bauflächenausweisungen im Norden von Frieding werden weiterhin grundsätzlich aufrechterhalten. Es wird bedauert, dass im Bereich zwischen Steyrerweg und STA 9 eine teilweise Umwidmung von Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handwerk“ in Gewerbegebiet erfolgt. Die Gemeinde Andechs wird gebeten, bei der zukünftigen baulichen Entwicklung im Norden von Frieding möglichst behutsam und zurückhaltend vorzugehen, um eine Verschärfung der verkehrlichen Belastung auf der STA 9 zu verhindern. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist.

Davon abgesehen werden keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.“

Die Gemeinde Andechs hat im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken in der Sitzung am 09.05.2019 wie folgt auf die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld reagiert:

„Da es sich im Bereich Frieding Nord größtenteils um eine Weiterentwicklung von bestehenden Betrieben handelt, kann die Gemeinde Andechs auf diesen Standort für gewerbliche Entwicklung nicht verzichten. Gegenwärtig wird die verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen durchgeführt. Dazu hat der Bauausschuss am 26.03.2019 einen Billigungsbeschluss gefasst. Dabei können auch die verkehrlichen und immissionsrechtlichen Auswirkungen der Planung gesteuert und die Belange der Gemeinde Seefeld angemessen berücksichtigt werden. Die Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aus der verbindlichen Bauleitplanung werden in den Flächennutzungsplan übernommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend Abwägung berücksichtigt. Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung in Frieding Nord wird entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen vom 26.03.2019 angepasst.“

Im nun vorgelegten überarbeiteten FNP-Entwurf i.d.F. vom 09.05.2019 wurden im Bereich nördlich von Frieding folgende Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung vom 18.07.2018 vorgenommen:
  • Konkretisierung der Zweckbestimmungen für den Bereich der Sondergebietsflächen
  • Teilweise Reduzierung der Sondergebietsflächen
  • Umwidmung einiger Teilflächen von Sondergebiets-/Wohnbauflächen in Mischgebietsflächen
  • Übernahme des Planzeichens „erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ im Bereich der neuen Bauflächen

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, an den in der Stellungnahme der Gemeinde Seefeld angeführten Bedenken (GR-Beschluss vom 04.12.2018, Stellungnahme vom 06.12.2018) grundsätzlich festzuhalten und auf eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne zu verweisen (siehe Beschlussvorschlag).

Hinweis: die vollständigen Unterlagen zum FNP-Entwurf der Gemeinde Andechs i.d.F. vom 09.05.2019 sind unter nachfolgendem Internetlink einsehbar:

Beschluss

Der Gemeinderat gibt im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB folgende Stellungnahme ab:

„Die Gemeinde Seefeld nimmt die vorgenommenen Änderungen im FNP-Entwurf i.d.F. vom 09.05.2019 zur Kenntnis.

Grundsätzlich werden die bereits mit Stellungnahme vom 06.12.2018 angeführten Bedenken in Bezug auf die verkehrlichen Auswirkungen weiterhin aufrechterhalten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist. Eine Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 sollte unbedingt verhindert werden.

Die Gemeinde Andechs wird gebeten, im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne die zu erwartenden verkehrlichen und immis sionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Planungen detailliert zu untersuchen und Möglichkeiten der Abhilfe bzw. entsprechende Minimierungsmaßnahmen zu prüfen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 15:06 Uhr