3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 10.07.2018 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der derzeitigen Festsetzungen des rechtverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ an den tatsächlichen baulichen Bestand sowie
an die betrieblichen Anforderungen für den im Geltungsbereich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieb. Das bisherige Planungskonzept lässt eine sinnvolle zukünftige Entwicklung
des Betriebs nicht in ausreichendem Maße zu.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 04.06.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 14.06.2019 bis zum 16.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.06.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.07.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.09.2019). Die Abwägung vom 17.09.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.09.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.         Der Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2019 17:00 Uhr