18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ausweichparkplatzes für den Landgasthof Sepperlwirt am nordwestlichen Ortsausgang von Meiling. Dadurch soll die angespannte Parkplatzsituation, die sich während der Stoßzeiten im Innerortsbereich regelmäßig einstellt, entschärft und somit die Anwohner entlastet sowie die Verkehrsgefährdung in diesem Bereich reduziert werden.

Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 04.06.2019 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 14.06.2019 bis zum 16.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.06.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.07.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.09.2019). Die Abwägung vom 17.09.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.09.2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2019 17:00 Uhr