Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching, Inning und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südl. der Scheuertalstr.“

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 11.12.2018 beschlossen, südlich der Scheuertalstraße im Ortsteil Frieding den Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südlich der Scheuertalstraße" für die Grundstücke Flur Nrn. 717/1, 718 und 718/3 (Teilfläche), jeweils  Gemarkung Frieding, aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit angrenzendem Sportplatz sowie eines Zentrums für Feuerwehr-, Rettungs- und Zivilschutzwesens (FRZ) des Landkreises Starnberg. Das Plangebiet befindet sich an der Scheuertalstraße im Süden von Frieding.

Mit Schreiben vom 29.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 beschlossen, zur Sicherung seiner städtebaulichen Zielsetzung im Bereich der Gachenaustraße in Herrsching einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer ortsbildverträglichen Nachverdichtung im Bereich Gachenaustraße und Hermann-Rainer-Straße. Drei neu geplante Wohnbauten sollen dort maximal weit von bereits bestehenden denkmalgeschützten Villenanwesen abgerückt und in Richtung Straße angeordnet werden, um damit die charakteristische Grünumgebung der beiden Villen zu respektieren und eine Unterordnung der Neubauten bzgl. Bauvolumen und Höhenentwicklung sicherzustellen. Außerdem soll durch die Festlegung von Bauräumen dem Erhalt des schützenswerten Baumbestandes soweit wie möglich Rechnung getragen werden.

Der Bauausschuss hat am 08.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gachenaustraße“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 08.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


3.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 beschlossen, im Bereich des Ortsteils Widdersberg, östlich der Dorfstraße, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist der Schutz sowie der Erhalt der bestehenden dörflichen Struktur, welche innerhalb des Geltungsbereiches insbesondere durch eine aufgelockerte Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Um diesen städtebaulichen Charakter zu erhalten, soll u.a. die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf maximal 2 beschränkt werden sowie die zulässige Anzahl der Gebäude durch die Anordnung konkreter Bauräume, welche ausreichende
Freiflächen gewährleisten, festgelegt werden.

Mit Schreiben vom 19.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die im Eigentum der Gemeinde Seefeld befindlichen Grundstücke im Bereich der Gemarkung Widdersberg (Flurstücke 62, 211/3, 213) werden durch die Planung nicht tangiert. Auch sonst ist eine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld nicht zu erkennen. Aufgrund dessen wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


4.        Gemeinde Inning: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil C)

Die Gemeinde Inning a. Ammersee möchte ihren Flächennutzungsplan aktualisieren und in insgesamt elf Teilbereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, überarbeiten und ergänzen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgt dabei in drei Abschnitten (Teil A, B und C).

Die Gemeinde Seefeld wurde zwischen 2016 und 2019 bereits mehrfach an der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes beteiligt und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erkennen waren, wurden seitens der Gemeinde Seefeld keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Mit Schreiben vom 26.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld um erneute Stellungnahme zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für Abschnitt C gebeten. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des interkommunalen Gewerbegebietes Inning/Wörthsee und regelt im Wesentlichen eine Umwidmung von Mischgebietsflächen in Gewerbegebietsflächen sowie eine geringfügige Erweiterung der GE-Flächen in Richtung Süden.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die Planung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung an den bisherigen Stellungnahmen festzuhalten und keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen zur FNP-Änderung der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil C) können auf der Homepage der Gemeinde (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


5.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet DLR Oberpfaffenhofen“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.05.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen“ in Weßling beschlossen. Da das Verfahren lange ruhte wurde am 16.07.2019 beschlossen, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Ziel der Planung ist eine Neugliederung, Ordnung und langfristig angelegte Weiterentwicklung des Geländes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Oberpfaffenhofen.

Mit Schreiben vom 27.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt  eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südl. der Scheuertalstr.“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südlich der Scheuertalstraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebr acht.


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gachenaustraße“ in Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


4.        Gemeinde Inning: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil C)

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil C) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


5.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet DLR Oberpfaffenhofen“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2019 17:00 Uhr