Bestellung eines Wahlleiters/stellvertretenden Wahlleiters (m/w/d) für die Kommunalwahl 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.10.2019 | ö | 4 |
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) sind die Wahlleiter der Gemeinden und ihre Stellvertreter vom Gemeinderat für die Kommunalwahl 2020 zu berufen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Es wird vorgeschlagen, Frau Petra Crepaz als Wahlleiterin und Herrn Fritz Cording als Stellvertreter zu benennen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.01.2020 12:43 Uhr