Bestellung eines Wahlleiters/stellvertretenden Wahlleiters (m/w/d) für die Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) sind die Wahlleiter der Gemeinden und ihre Stellvertreter vom Gemeinderat für die Kommunalwahl 2020 zu berufen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Es wird vorgeschlagen, Frau Petra Crepaz als Wahlleiterin und Herrn Fritz Cording als Stellvertreter zu benennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft Frau Petra Crepaz zur Wahlleiterin und Herrn Fritz Cording zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 12:43 Uhr