Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ettenhofener Straße“ in Oberpfaffenhofen durchzuführen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherung der Erschließung eines rückwärtigen Grundstückes (Flur Nr. 186/4) über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und somit die Gewährleistung der Ziele des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
Mit Schreiben vom 20.09.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
Beschluss
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ettenhofener Straße“ in Oberpfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.01.2020 12:43 Uhr