Sitzung vom 17.09.2019
TOP 4: Genehmigung Grundstücksverkauf Fl.Nr.908/8 Gemarkung Oberalting-Seefeld;
URNr.1701/V/2019
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.1701/V/2018, vom 14.08.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
Abstimmung: 17:0
TOP 5: Löschungsbewilligung eines Geh- und Fahrtrechts an Fl.Nr.908/5, Gemarkung
Oberalting-Seefeld
Beschluss:
Die Löschung des unter Hechendorf Blatt 2230, Zweite Abteilung, lfd Nr.1, im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für die Grundstück 908/5 eingetragene Geh-, Fahrt zugunsten der Gemeinde Seefeld wird bewilligt.
Abstimmung: 17:0
Sitzung vom 24.09.2019
TOP 1: Verlegung des Trauzimmers von Seefeld nach Hechendorf; Ermittlung der
voraussichtlichen Kosten
Beschluss1:
Die Verwaltung wird beauftragt die Leistungen auf der Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens auszuschreiben. Die Auftragserteilung kann durch den 1. Bürgermeister oder einen seiner Vertreter erfolgen, sofern der Kostenrahmen nicht um mehr als 5% überschritten wird.
Abstimmung: 16:0
Beschluss2:
Das Gremium bittet um Berücksichtigung folgender Ergänzungen und Änderungen:
Die als Alternative geplanten vier Stellplätze entlang der Hauptstraße sollen nicht ausgeführt werden. Stattdessen sollen, wie in der Planungsvariante dargestellt, zwei Bänke aufgestellt werden. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, ob innerhalb des Grundstückes die Möglichkeit für die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes besteht
Abstimmung: 15:1
TOP 2: Gehwegverbindung Am Oberfeld
Beschluss:
Das Gremium beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der Ausschreibung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.
Abstimmung: 16:0
TOP 3: Altes Feuerwehrgerätehaus Hechendorf; weitere Nutzung nach Fertigstellung und
..Umzug der Feuerwehr in den Neubau
Beschluss:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise zur weiteren Nutzung des alten Feuerwehrgerätehauses Hechendorf:
Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Feuerwehrhauses wird vorerst zurückgestellt. Die Räumlichkeiten werden als vorübergehende Unterstellmöglichkeit für Gerätschaften des Bauhofes herangezogen. Über Nachnutzungsmöglichkeiten soll im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes öffentlich diskutiert werden.
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise zur weiteren Nutzung der frei werdenden Garage:
Die freiwerdende Garage soll zur Vermietung mit 2-monatiger Kündigungsfrist ausgeschrieben werden.
Abstimmung: 16:0