Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020.
Die Änderungen (siehe Anlage rot gekennzeichnet) beziehen sich hauptsächlich auf die Erhöhung der Fördergelder. Diese wurden seit 2011 nicht mehr geändert.
Nachfolgend der Antrag:

  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2020. Das Programm soll im Jahr 2020 mit € 75 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2020 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25 000,- erhöht werden.
  3. Auf Grund der Preisentwicklung der letzten Jahre und technischer Fortschritte sollen die Richtlinien für 2020 angepasst werden (siehe Anlage).

Begründung

  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 21 Jahren wird eine jährliche  Reduzierung des CO2-Ausstoßes um mehrere hundert Tonnen erreicht. Die Statistik wird Ende des Jahres veröffentlicht. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Der Sonderbericht des Weltklimarates vom 06.10.2018 zu den Auswirkungen einer globalen Temperaturerhöhung von über 1,5° gegenüber dem vorindustriellen Level zeigt - übertragen auf unsere kommunale Ebene - zwei Dinge ganz klar:
    1. Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg.
    2. Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 01.10.2019 wurde der Antrag besprochen. Die Fortführung des Förderprogramms und die Änderungen in den Richtlinien hierzu wurden befürwortet.
Hauptsächlich sollen im Zuge der Kostenerhöhungen z.B. der Handwerker auch die Fördergelder angehoben werden. Zusätzlich sollen in die Richtlinien ein Zuschuss für eine mögliche Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet und ein möglicher C0²-Bonus für ökologische Baustoffe bei Neu- oder Bestandbauten aufgenommen werden .
Der Umwelt- und Energieausschuss fasste folgenden Empfehlungsbeschluss:
„Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energien im Gemeindegebiet soll wie im Antrag angegeben weitergeführt und die Richtlinien wie in der Anlage gekennzeichnet geändert werden.“

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2020 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000.- € werden in den Haushalt für das Jahr 2020 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000.- € erhöht.

3.
Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2020, wie gekennzeichnet, zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr