18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ausweichparkplatzes für den Landgasthof Sepperlwirt am nordwestlichen Ortsausgang von Meiling. Dadurch soll die angespannte Parkplatzsituation, die sich während der Stoßzeiten im Innerortsbereich regelmäßig einstellt, entschärft und somit die Anwohner entlastet sowie die Verkehrsgefährdung in diesem Bereich reduziert werden.

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 17.09.2019 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 27.09.2019 bis zum 29.10.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.10.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.  

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.11.2019). Die Abwägung vom 12.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 12.11.2019 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungs planes (Parkplatz Sepperlwirt) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr