6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Teilbereich 1 - Gemeinbedarfsflächen) und § 13b BauGB (Teilbereich 2 - Wohngebietsflächen) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.07.2019 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 09.08.2019 bis zum 10.09.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.08.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.09.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.11.2019). Die Abwägung vom 12.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.11.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr