Personalangelegenheiten; Einführung einer "Großraumzulage München"; Erhöhung des Volumens für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach § 18 TVöD


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

1. „Großraumzulage München“

Seit 1990 zahlt die Landeshauptstadt München aufgrund eines örtlichen Tarifvertrages eine sogenannte Großraumzulage München. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern), dem auch die Gemeinde Seefeld angehört, hatte seine Mitglieder bisher lediglich ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL, sog. Ballungsraumzulage) freiwillig anzuwenden. Diese Ballungsraumzulage wird für die Mitarbeiter der Gemeinde Seefeld seit 01.09.2013 gezahlt (Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2014).

Die Landeshauptstadt München hat mittlerweile, einen örtlichen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen, der u.a. eine Verdoppelung der sog. Großraumzulage München vorsieht. Der KAV hat gleichzeitig die Mitglieder im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage bis zu dieser Höhe zu zahlen (Großraumzulage München). Die Ermächtigung zur Zahlung der ergänzenden Leistung auf Grundlage des TV-EL (Ballungsraumzulage) im Verdichtungsraum München bleibt daneben bestehen. Es kann jedoch nur eine der beiden Zulagen (Großraumzulage München oder Ballungsraumzulage) gezahlt werden. Anders als bei der Ballungsraumzulage ist für die Umsetzung der Großraumzulage München nicht erforderlich, dass die Beschäftigten im Großraum München auch ihren Wohnsitz haben.

Die Gemeinde Seefeld beschäftigt zurzeit 72 Mitarbeiter/innen. Die Personalgewinnung gestaltet sich immer schwieriger. Um in Zeiten des Fachkräftemangels als öffentlicher Arbeitgeber in Nachbarschaft zu Stadt und Landkreis München konkurrenzfähig und attraktiv zu bleiben, sollte die Gemeinde Seefeld die Großraumzulage ebenfalls einführen. Fast alle umliegenden Gemeinden und Landkreise im Großraum München beabsichtigen diese Zulage zu gewähren, bzw. haben sie bereits beschlossen.

Die „neue“ Zulage beträgt 270 €/Monat für alle bisherigen Anspruchsberechtigten (bis Entgeltgruppe 9c, bzw. S 14), der Münchenzulage-Kinderbetrag 50 €/Monat. Zukünftige Auszubildende der Gemeinde sollen 140 €/Monat erhalten. Für alle bisher nicht anspruchsberechtigenden TVöD-Entgeltgruppen ab E 10/S 15 wird ein Grundbetrag in Höhe von 135,00 € tarifiert. Der Münchenzulage-Kinderbetrag soll hier 25 €/Monat betragen. Diese Zulage soll ab 01.01.2020 gewährt werden.

Durch die Einführung der Großraumzulage München fallen für die Gemeinde Seefeld jährliche Kosten in Höhe von ca. 165.000 € an. Dieser Betrag vermindert sich durch den Wegfall der Ballungsraumzulage um ca. 44.000 €.

Es wird empfohlen, eine Großraumzulage München für die Mitarbeiter zu zahlen und die bisherige Ballungsraumzulage aufzuheben.

2. Leistungsorientierte Bezahlung (LoB); Erhöhung des Volumens von 3% auf 4%

Unabhängig von der unter Nr. 1 aufgezeigten Zulage wurde in der Gemeinde 2007 die leistungsorientierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD eingeführt. Überdurchschnittlich bewertete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dadurch eine Leistungsprämie. Das Leistungsentgelt wird seit 2010 gewährt und beträgt seitdem 3 % des Vorjahresentgeltes aller tariflich Beschäftigen.

Der Hauptausschuss des KAV hat mittlerweile beschlossen, dass seine Mitglieder das Gesamtvolumen des auszuschüttenden Leistungsentgeltes gem. § 18 TVöD auf bis zu 4 % erhöhen können.

Um den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, ein höheres Leistungsentgelt zu erreichen und damit die Attraktivität der gemeindlichen Arbeitsplätze weiter zu steigern, wird vorgeschlagen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der zusätzliche Prozentpunkt entspricht ca. 20.000 € pro Jahr.

Sitzungsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird unter Top 9 öffentlich behandelt. Vorher Top 2 nichtöffentlich.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Zahlung einer Großraumzulage München zur Kenntnis.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2014 (Ballungsraumzulage) wird aufgehoben. Den tariflich Beschäftigten bis Entgeltgruppe 9c/S 14 wird bis auf Widerruf eine „Großraumzulage München“ in Höhe von 270 €/Monat (Kinderbetrag 50 €) und von Entgeltgruppe 10/S 15 in Höhe von 135 €/Monat (Kinderbetrag 25 €) ab 01.01.2020 gewährt. Für zukünftige Auszubildende werden 140 €/Monat festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Das Gesamtvolumen des auszuschüttenden Leistungsentgeltes von bislang 3 % wird auf 4 % der ständigen Monatsgehälter nach § 18 TVöD erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr