7. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Rechtsbeziehungen im Volksschulwesens mit der Gemeinde Herrsching; Anpassung der Schulhausmiete


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Herrsching musste die Christian-Morgenstern Grund- und Mittelschule aufgrund steigender Schülerzahlen erweitern.
Für die Seefelder Mittelschüler ist Herrsching, in Ausnahmefällen auch Gilching, der zugewiesene Schulsprengel. Die Gemeinde Seefeld hat an die Gemeinde Herrsching eine jährliche Umlage zu zahlen, die sich nach den tatsächlichen Ausgaben, der fiktiven Schulhausmiete und den Einnahmen richtet und in Relation zu den Gesamtschülern und den Seefelder Schülern berechnet wird.

Die hinzugekommene Fläche beträgt 742,73 qm, somit steigt die für die Schulhausmiete anzurechnende Fläche nach der Erweiterung auf 6.737,85 qm.

Seit dem 01.01.2012 beträgt der Quadratmeterpreis pro Monat 3,70 €, dieser soll nun ab 01.01.2020 auf monatlich 4 € erhöht werden.
Das ergibt eine jährliche den Ausgaben zugrunde zu legende Schulhausmiete von 323.416,80 € im Vergleich zu vorher mit 266.309,93 €.

Die Differenz, rd. 57.000 €, erscheint recht hoch, wirkt sich jedoch bei der weiteren Berechnung – Gesamtschülerzahl zu Seefelder Schülern – nicht so extrem aus. Nach Schätzung der Verwaltung werden hier jährliche Mehrkosten von 3.000 € bis 4.000 € erwartet.

Nachdem nun die ersten Räume bezogen werden konnten, muss der „Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen vom 3. März 1986“ in § 5 Abs. 2 – jährliche Schulhausmiete – neu gefasst werden, der dann als 7. Änderung wie folgt lautet:

„Die jährliche Schulhausmiete (ohne Anteil für die Dreifachturnhalle) wird ab dem 01.01.2020 mit 323.416,80 € festgesetzt.
Die Preisindexregelung beginnt dann neu ab dem 01.01.2020 als Basisjahr.
Der Vertrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.“

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 7. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen vom 3. März 1986 mit folgendem Wortlaut zu:

„Die jährliche Schulhausmiete (ohne Anteil für die Dreifachturnhalle) wird ab dem 01.01.2020 mit 323.416,80 € festgesetzt.
Die Preisindexregelung beginnt dann neu ab dem 01.01.2020 als Basisjahr.
Der Vertrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2020 13:06 Uhr