Bauantrag zur Errichtung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts mit Tiefgarage und Gemeinschaftshaus; Bauort: Fl.Nr.267 u.a. in der Hedwigstraße; Bauantrag-Nr. 26/2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Baugrundstück an der Hedwigstraße besteht aus den Fl.Nrn.266/7, 267, 269/17 hat eine Größe von 2.630,82 m². Für das Grundstück besteht als Genehmigungsgrundlage der Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ und die 1. Änderung des Bebauungsplans „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen.
Der Bauantrag sieht die Errichtung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts mit 24 Tiefgaragenstellplätzen und einem Gemeinschaftshaus mit Gemeinschaftsraum und Gästeappartement vor. Im Wohnprojekt wird eine zukünftige Wohnfläche von 1.871,61 m² zur Verfügung stehen. Geplant ist die Verwirklichung von 22 Wohnungen von 57 m² bis 108 m². Es werden 28 Stellplätze für das Projekt geschaffen, 24 in der Tiefgarage und 4 oberirdisch für Besucher. Dies entspricht der Festsetzung in 6.1 des Bebauungsplans.
Der Bauantrag hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Geplant ist, dass Baufeld mit 38,30 m x 11,64 m in zwei Reihen zu bebauen. Es werden je Baureihe drei abgetreppte Baukörper entstehen. Die Baugrenzen werden eigehalten. Für das gesamte Grundstück entsteht eine überbaute Grundfläche (GR) von 957,14 m² (festgesetzt 970 m²). Terrassen und Balkone überbauen nochmals zulässiger Weise 69,29 m². Die übrigen Anlagen (z.B. Zufahrten etc.) nach § 19 abs.4 BauNVO nochmals 580,04. Damit ergibt sich eine Gesamt-GR von 1.606,47 m²- maximal zulässig nach Bebauungsplan wären 2.050 m². Die gestaffelten Wandhöhen betragen 6,80m, 7,10m, 7,40 m, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Das Dach wird mit einer einheitlichen Dachneigung von 25 Grad ausgeführt.
Die Tiefgarage wird nach der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern als Mittelgarage hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze ausgeführt und mit einem Aufzug versehen. Ein positives Brandschutzgutachten liegt vor. Der Bauantrag wird insbesondere zur Prüfung der Mittelgarage durch die Gemeinde dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt.
Anlagen:
- Eingabepläne
Brandschutzgutachten
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 08.07.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Aufgrund der Anforderungen an den Bau der Mittelgarage aus Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern legt die Gemeinde Seefeld den Bauantrag dem Landratsamt zur Prüfung vor.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 08.07.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Aufgrund der Anforderungen an den Bau der Mittelgarage aus Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern legt die Gemeinde Seefeld den Bauantrag dem Landratsamt zur Prüfung vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2019 12:07 Uhr