Bauantrag zur Errichtung eines Balkons und eines Windfangs; Bauort: Fl.Nr.19, Am Weiher 2 in Unering; Bauantrag-Nr.31/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.09.2019 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.19 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 707 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut. Auf der Seite zum Weiher hin soll ein bestehendes Vordach durch einen Balkon ersetzt werden. An der Südseite soll der bestehende Eingang als Windfang ausgebildet werden und darüber liegend ebenfalls ein kleiner Balkon entstehen.

Der weiherseitige Balkon ist im 1.OG mit einer Breite von 10,075 m und einer Tiefe von 1,60 m geplant.

Der erdgeschossige Windfang auf der Südseite ist in den Abmessungen 2,68 m Breite x 1,68 m Tiefe geplant. Damit erweitert sich die GR um 4,50 m². Der darüber liegende Balkon erhält als Erweiterung des ohnehin bestehenden Balkons eine Breite von  2,98 m und eine Tiefe von 0,73 m.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB  unproblematisch ein.

Anlagen:

  • Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.05.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.05.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 11:15 Uhr