Tektur zur Änderung der Dachform auf 40% Grünflächenanteil beim Neubau Seniorenstift Pilsensee; Bauort:Fl.Nr.267, Nähe Ulrich-Haid-Straße in Seefeld; Bauantrag-Nr.40/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.11.2019 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 23.07.2019 wurde zuletzt eine Tektur zu dem Bauvorhaben behandelt. Gegenstand des Antrags war u.a. ein Tausch in der Nutzungsanordnung  über die Stockwerke. Die Tektur sah im Keller auch eine Küche mit Vorratsräumen und Spülanlage auf ca. 200 m² vor. Der Tekturantrag wurde vom Bauauschuss befürwortet.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen im Bereich der Innenraumaufteilung (Versetzung der Innenwände) und den sich daraus ergebenden Anforderungen der vom Landratsamt Starnberg zu prüfenden öffentlichen Vorschriften, wird die Tektur beim Landratsamt verfahrenstechnisch als Bauantrag behandelt. In der Folge wurde ein neues Aktenzeichen (Az.:40-B-2019-465-14) vergeben.

Die nunmehr beantragte Tektur bezieht sich sowohl auf die ursprüngliche Baugenehmigung (Az.: 40-B-2019-105-14) als auch zum noch laufenden Bauantrag(Az.:40-B-2019-465-14).

Inhaltlich wird eine Änderung der Dachform des Pultdachs und ein Gründach mit insgesamt 40% Flächenanteil an der Gesamtdachfläche zur Genehmigung beantragt. Hintergrund ist insgesamt die Nutzung der Dachfläche mittels einer extensiven Begrünung zur Verringerung der Regenwasserretention auf den übrigen Grundstücksflächen.

Die Dachform des Pultdachs sah im ursprünglichen und genehmigten Bauantrag im nordwestlichen Bereich kein Giebel des Pultdachs vor. Der Bauantrag Az.:40-B-2019-465-14 (1.Tektur), sah ein Pultdach im Nordwesten über dem Treppenhaus vor. Die nunmehr vorgelegte Tektur nimmt diesen Giebel zugunsten des Gründachs wieder zurück.

Die Festsetzung 6.1.1 des Bebauungsplans hinsichtlich eines Anteils von maximal 40% extensiven Gründachs wird vorliegend eingehalten. Ebenso bleibt die Festsetzung 2.1 hinsichtlich einer überbaubaren Grundstücksfläche von 1.395 m² unverändert.  

Da es sich vorliegend aber um einen Sonderbau handelt, ist das Landratsamt starnberg zur Genehmigung des Tekturantrags zuständig.

Anlagen:

  • Dachaufsicht
Ansichten

Beschlussvorschlag

Der Tekturantrag in der Fassung vom 11.10.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Tekturantrag in der Fassung vom 11.10.2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2020 12:01 Uhr