Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in Praxisräume; Bauort: Fl.Nr.156/16, Höhenweg 11 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.42/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.11.2019 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.156/16 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 1.445 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Bachlaich“. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzungsänderung bestimmt sich nach dem Bebauungsplan iVm. § 30 BauGB. Derzeit befindet sich im UG (Untergeschoss) eine Einliegerwohnung.

Der Bebauungsplan schreibt als Art der Nutzung für das Gebiet ein „reines Wohngebiet“ (WR) fest. Nach § 13 BauNVO  sind auch in reinen Wohngebieten Räume für freiberufliche Tätigkeiten zulässig. So verhält es sich vorliegend. Entstehen soll eine Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Nicht das Gesamtgebäude soll umgenutzt werden, sondern nur die Einliegerwohnung. Geplant sind ein Untersuchungszimmer, ein Zimmer für Vorbereitung und CTG und ein Wartezimmer.  Im Übrigen gibt es noch eine Teeküche und eine WC. Insgesamt 87 m² Nutzfläche.

Derzeit ist das Wohnhaus mit zwei Stellplätzen genehmigt. Einer ist der Einliegerwohnung zugeordnet, der andere Stellplatz dient der Hauptwohnung. Es entstehen zwei neue Stellplätze nach den Vorgaben aus der Anlage zur GaStellV. Somit sind der Praxis dann drei Stellplätze zugeordnet. Einer für den Arzt/Ärztin und zwei Patientenstellplätze.

Anlagen:

-        Eingabeplan
-        Nutzungsbeschreibung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 19.09.2019 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 19.09.2019 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2020 12:01 Uhr