Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.300, Oberaltinger Straße 2 in Unering; Bauantrag-Nr.48/2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.300 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 17.262 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Bereich der geplanten Bebauung beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Das ursprünglich an der Stelle stehende Gebäude, ist inzwischen Größtenteils abgebrochen. Das beantragte Einfamilienhaus wird diese Gebäude vollständig ersetzen.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Wohneinheit. Die Bebauung ist geplant mit EG und OG (zwei Vollgeschosse) in den Ausmaßen 12,15 m x 9,00 m, bzw. mit der Wiederkehr 11,00 m (auf eine Breite von 5,00 m). Die überbaute Grundfläche des Hauses (GR 1) beträgt 119,35 m². Die GFZ mithin 238,7 m². Die Wandhöhe liegt bei ortsüblichen 5,429 m. Es ist ein Satteldach mit 25 Grad Dachneigung vorgesehen.
Das nebenstehende Wohngebäude weist eine Wandhöhe zwischen 5,80 m und 7,00 m auf.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 18.10.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 18.10.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2020 11:20 Uhr