Antrag des Seniorenbeirates; Heckenrückschnitte im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Am 26.Februar ging der Antrag des Seniorenbeirates zu dem Thema „Heckenrückschnitte im Gemeindegebiet“ ein.
Das Schreiben wurde mit Datum vom 01.03.2019 beantwortet.
Die Verwaltung wird durch Mitarbeiter des Bauhofes oder auch durch Nachbarn und Verkehrsteilnehmer auf überwachsende Hecken, Sträucher und Bäume aufmerksam gemacht. Daraufhin werden die Überwüchse fotografiert, der Grundstückseigentümer festgestellt und mit Hinweisen auf die öffentliche Bekanntmachung „Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen an der Grundstücksgrenze zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ zum Rückschnitt innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Nach Fristablauf wird der Vollzug kontrolliert. Wurde der Aufforderung nicht nachgekommen, erfolgt eine erneute Fristsetzung. In der Regel kommt der Grundstückseigentümer der Aufforderung nach, teilweise bittet er um Aufschub, in seltenen Fällen müssen die Aufforderungen zum Rückschnitt mehrfach erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird an die Vernunft der Mitbürger ihre Heckenrückschnitte, vor Allem unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit durchzuführen, appelliert. Bisher mussten noch keine Zwangsmaßnahmen angeordnet werden.

Sitzungsverlauf

Seitens der Verwaltung wird die Vorgehensweise zur Aufforderung von Heckenrückschnitten erläutert. Die Aufforderungen sollen weiterhin mit Augenmaß und Nachdruck erfolgen.
 

Beschluss

Die Vorgehensweise der Verwaltung soll in der geschilderten Form weiter erfolgen.
Zwangsmaßnahmen sollen nur im äußersten Fall erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2019 17:03 Uhr