1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Baufirma Dosch möchte ihr Firmengelände im Bereich Am Oberfeld bzw. Am Römerbrunnen in Hechendorf erweitern und hierfür eine gemeindliche Teilfläche südlich des bestehenden Betriebes erwerben. Diese ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ bislang Teil einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugend-Freizeit-Bereich“ (Skaterplatz, Landjugend, Basketballfeld). Östlich angrenzend befinden sich die geplanten Flächen für das Rasenspielfeld inkl. Stellplätzen, Umkleide- und Sanitärgebäude usw.

Um die gewünschten Erweiterungsflächen für die Firma Dosch bereitstellen zu können, müssten die Sport- und Freizeitnutzungen verschoben und neu angeordnet werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden entsprechende Optionen untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Variante 1 der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) mit einer Verschiebung des Rasenspielfeldes in Richtung Hang und einer Neuanordnung der Flächen für Skaterplatz und Landjugend in den Bereich zwischen Rasenspielfeld und der Straße Am Oberfeld die einzig sinnvolle Möglichkeit darstellt.

Der Gemeinderat hat zuletzt am 10.07.2018 über den Antrag der Firma Dosch und die mögliche Verschiebung der Sport- und Freizeitnutzungen gemäß Variante 1 der Machbarkeitsstudie beraten. Dabei wurde einem Verkauf der Flächen an die Firma Dosch und einer Umplanung grundsätzlich zugestimmt, sofern die Mehrkosten für die Verschiebung der Sport- und Freizeitflächen (inkl. Planungskosten) von der Firma Dosch übernommen werden.

Da der TSV Hechendorf vor einer Umplanung und Realisierung des Rasenspielfeldes zunächst in Eigenregie Standortalternativen für ein Großspielfeld prüfen wollte, kam es zu einer zeitlichen Verzögerung der Planung. Im Zuge dieser Prüfung hat sich ergeben, dass keine realistischen Alternativen in Hechendorf und Umgebung zur Verfügung stehen. Folglich wurde vom TSV Hechendorf um Realisierung des Kleinspielfeldes am Standort Oberfeld gebeten.

Zugleich hat die Firma Dosch mittlerweile dringenden Bedarf für die Firmenerweiterung angemeldet und erste Planentwürfe für die baulichen Erweiterungen in Auftrag gegeben, die derzeit konkretisiert werden. Im Wesentlichen sieht die Erweiterung einen Neubau mit Büros und Ausstellungsräumen sowie die Vergrößerung der bestehenden Tiefgarage nebst Neuordnung der Außenflächen (Hof- und Stellplatzflächen) vor. Nach Möglichkeit möchte die Firma Dosch bereits im nächsten Frühsommer mit der Umsetzung beginnen.

Zur Absicherung der Übernahme der Planungskosten und der zu erwartenden planungsbedingten Mehrkosten durch die Firma Dosch wird derzeit ein städtebaulicher Vertrag erstellt. Ein unterschriftsreifer Entwurf mit konkreter Kostenschätzung wird voraussichtlich bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Oktober vorliegen. Nach Abschluss des Vertrages können die konkreten weiteren Planungsschritte eingeleitet und die entsprechenden Planungsbüros beauftragt werden.

Unabhängig davon könnte bereits jetzt der formale Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden, um Zeit zu sparen und das Verfahren nach Vertragsabschluss zügig fortsetzen zu können. Es wird daher empfohlen, das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ formal einzuleiten.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Dadurch eröffnet sich auch die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen (Umwandlung von Gemeinbedarfs- in Gewerbeflächen) und ein aufwändiges separates FNP-Änderungsverfahren zu vermeiden.

Das Plangebiet (siehe Anlage „Geltungsbereich“) umfasst neben dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ i.d.F. vom 10.10.2017 auch eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (1. Änderung) i.d.F. vom 20.01.2015, da sich die Umstrukturierungen auch auf Teile der bestehenden Betriebes der Firma Dosch erstrecken (Übergangsbereiche).  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ für den in der Anlage „Geltungsbereich“ gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.11.2019 17:03 Uhr