Sanierung des "Rauscher Gedenksteins" auf der Meilinger Höhe"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
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Im Bereich des Ortsteils Meiling befindet sich der Rauscher Gedenkstein. Der Gedenkstein wird in der Denkmalliste unter der Nummer D-1-88-132-26 geführt. Der Gedenkstein wurde zur Erinnerung an Georg von Rauscher, gest. 1916, ca. 1927/28 gesetzt.
Der Gedenkstein ist stark sanierungsbedürftig und droht auseinander zu brechen. Da weder der Grund, auf dem der Gedenkstein steht, noch das Denkmal selber der Gemeinde Seefeld gehört, hat sich die Verwaltung bereits 2015 mit dem Freundeskreis Rauscher-Denkmal in Verbindung gesetzt, um das Flurstück 200/2 der Gemarkung Meiling mit dem Denkmal zu erwerben. Leider ist nie eine Rückantwort eingetroffen. Aufgrund der fehlenden Stellungnahmen wurden dann keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Mittlerweile sind die Schäden soweit fortgeschritten, dass die Verwaltung den Zugang zu dem Denkmal sichern lassen hat.
Da die Gemeinde Meiling in einer Sitzung des Gemeinderates am 06.03.1975 die Pflege des Denkmals beschlossen hat empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung des Denkmals schnellstens Sanierungs- und Pflegemaßnahmen zu beauftragen.
Bereits 2015 wurde hierfür ein Angebot der Firma Hölz eingeholt. Der Kostenanschlag betrug damals 3.800 €. Durch die weiteren Schäden wird sich die Sanierungssumme auf ca. 5.000 € erhöhen.
Die Verwaltung empfiehlt umgehend die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an die Firma Hölz,zu beauftragen.
Sitzungsverlauf
Der Beauftragung auf Grundlage des neuen Angebotes der Fa. Hölzl, Hauptstr. 34, 82229 Seefeld, mit einer Angebotssumme in Höhe von 2.130,10 € brutto wird zugestimmt.
Beschluss
Der Sanierung des Rauscher Denkmals wird zugestimmt. Die Firma Hölz, Hauptstraße 34, 82229 Seefeld wird beauftragt die Sanierung durchzuführen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2020 13:05 Uhr