Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

1. Gemeinde Herrsching: Bebauungspl. Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ inkl. 13. Änd. FNP

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 08.06.2015 beschlossen, im Bereich zwischen der Mühlfelder Straße (St 2067) und der Panoramastraße in Herrsching den Bebauungsplan Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern (13. Änderung).

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gymnasiums mit Dreifachturnhalle, Außensportanlagen und Freiflächen.  

Mit Schreiben vom 23.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2. Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.11.2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Inning beabsichtigt mit der Bebauungsplanänderung einerseits die vom Landratsamt Starnberg teilweise als obsolet betrachteten Festsetzungen zur Grundfläche neu zu regeln, andererseits das Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten an einigen Stellen maßvoll anzuheben (durchschnittlich nicht mehr als 10-20 m² pro Grundstück).

Mit Schreiben vom 16.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung grenzt im Osten unmittelbar an das Gebiet der Gemeinde Seefeld und den in diesem Bereich rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 an.

Durch die Bebauungsplanänderung ergeben sich für den überwiegenden Teil des Plangebietes keine besonderen Auswirkungen oder Einschränkungen auf das angrenzende Seefelder Gemeindegebiet oder den rechtsverbindlichen Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“. Im Bereich des auf Inninger Flur befindlichen Grundstücks Flur Nr. 770/2 (Gemarkung Buch) ergibt sich jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang, da dieses Flurstück in verkehrlicher Hinsicht ausschließlich über einen auf Seefelder Gemeindegebiet liegenden Stichweg zur Wörthseestraße angedient wird (Flurstück 470/40, Gemarkung Hechendorf). Problematisch hierbei ist, dass dieser Stichweg im Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“ lediglich als öffentlicher Fußweg festgesetzt ist, nicht in öffentlichem Eigentum steht und auch nicht öffentlich gewidmet ist. Insofern ist das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen. Ggf. liegen aber auch Geh- und Fahrtrechte über andere Grundstücke vor, die der Gemeinde Seefeld bislang nicht bekannt sind.

Die Verwaltung empfiehlt, in der Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil“ auf den Umstand hinzuweisen, dass das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen ist.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.    


3. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten (Allgemeines Wohngebiet) im Bereich der Flurstücke 169 und 170 an der Hauptstraße in Weßling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 12.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt wurde, wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Gemeinderates vom 02.07.2019). Da sich im Vergleich zum damaligen Entwurf keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, am bisherigen Beschluss festzuhalten und keine Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.    


4. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1372, Gemarkung Etterschlag, den Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Rahmen einer Ortsabrundung die Errichtung von zwei Doppelhäusern (reines Wohngebiet) östlich des Kirchwegs in Walchstadt planungsrechtlich gesichert werden.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Aktuelles aus der Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.    


5. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, für die Flurstücke 503/3 und 503 (Teilfläche) der Gemarkung Steinebach den Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohnhäusern (reines Wohngebiet) auf dem Grundstück Flur Nr. 503/3 der Gemarkung Steinebach im Bereich der Straße Rehsteig.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Aktuelles aus der Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.    

Beschluss

1. Gemeinde Herrsching: Bebauungspl. Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ inkl. 13. Änd. FNP

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2. Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ wird zur Kenntnis genommen.

In Bezug auf das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch wird auf folgendes hingewiesen: Das Grundstück wird nach Kenntnis der Gemeinde Seefeld ausschließlich über einen auf Hechendorfer Flur befindlichen Stichweg zur Wörthseestraße angedient (Grundstück Flur Nr. 470/40 der Gemarkung Hechendorf). Dieser Stichweg ist im rechtsverbindlichen Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“ jedoch lediglich als öffentlicher Fußweg festgesetzt, befindet sich nicht in öffentlichem Eigentum und ist auch nicht öffentlich gewidmet. Insofern möchten wir zu bedenken geben, dass das Grundstück in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen ist.

Darüber hinaus werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorgebracht.


3. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


4. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


5. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2020 13:05 Uhr