Nahwärmenetz Seefeld; Vorstellung der Kostenschätzung zum Umschluss der gemeindlichen Anlagen Freigabe des Kostenrahmens zur Durchführung der Ausschreibungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Es ist geplant die gemeindlichen Liegenschaften Schule Seefeld, Feuerwehrhaus Seefeld, Bauhof Seefeld, TSV-Heim Seefeld und das Jugendhaus an ein geplantes Nahwärmenetz der Energiegenossenschaft Fünf-Seen-Land e.V. anzuschließen. Vor dem Umschluss müssen die   vorhandenen Heizungsanlagen technisch hergerichtet werden. 
Alle betroffenen Objekte wurden von Herrn Salcher in Bezug auf die Mess- und Regeltechnik und von Herrn Bittmann mit der Firma Seidl auf die notwendigen Umschlussarbeiten geprüft.
In jedem Objekt sind ein neuer Schaltschrank mit Regelung, Demontage des Bestandes und die Einrichtung eines Fernzugriffes mit Störweiterleitung erforderlich.
Die bestehenden Kesselanlagen sind zu demontieren, Rückbau der Heizungsanschlüsse, Neuanschluss der Fernwärmeleitung, Umstellung der Warmwasseraufbereitung, Hydraulischer Abgleich.
Kalkulation der Kosten zum Umschluss der gemeindlichen Gebäude
von Erdgas auf Nahwärme





Objekt
 Regelung 
 Installation 

 Schaltschrank mit Regelung 
 Demontage, Entsorgung 

 Elektroinstallation Demontage 
 Umbau Neumontage 

 Fernzugriff + Störweiterltg.  
 Dämmung, versch. 
Schule Seefeld
                              24.000,00 € 
                 170.090,00 € 
Fwhs. Seefeld
                                4.760,00 € 
                   28.030,00 € 
Bauhof Seefeld
                              22.900,00 € 
                   50.092,00 € 
TSV Seefeld
                              26.061,00 € 
                   36.766,12 € 
Jugendhaus
                                5.500,00 € 
                   12.125,00 € 
gesamt brutto
                              83.221,00 € 
                 297.103,12 € 



10% Unvorhergesehenes
                                8.000,00 € 
                   30.000,00 € 
Projektierung/Bauleitung
                              60.000,00 € 

(Salcher/Bittmann)



                            151.221,00 € 
                 327.103,12 € 
Zusammen:
 ca. 
                 478.324,00 € 
Bei der detaillierten Prüfung der Anschluss- und Verbrauchswerte haben sich Abweichungen zu den, im Vertrag festgelegten Werte ergeben, die in der Kalkulation mitberücksichtigt wurden.
Die Höhe der Kosten weicht deutlich von den, im Vorvertrag angegebenen Werten, ab. 

Um mit Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes im April 2021 die technischen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Freigabe des voraussichtlichen Kostenrahmens und die Durchführung der Ausschreibungen zu beschließen.
Bei der Beschlussfassung ist mit zu berücksichtigen, dass neben den einmaligen Investitionskosten die künftigen Verbrauchskosten deutlich steigen werden. Wartungs- und Instandhaltungskosten der Heizungsanlagen entfallen jedoch.

Zu den Kosten der Umschlüsse sind außerdem einmalige Anschlusskosten in Höhe von 74.190 €,  ein jährlicher Grundpreis in Höhe von 44.000 € und höhere Energiekosten (Nahwärme statt Erdgas)  in Höhe von ca. 30.000 € zu berücksichtigen.

Sitzungsverlauf

Bezüglich der zu erwartenden Kosten im Zuge der Umschlussarbeiten von dem Energieträger Gas auf das Nahwärmenetz differieren die Angaben der EGF (Energiegenossenschaft Fünfseenland) und den ermittelten Kosten durch Fachplanern und örtlichem Fachbetrieb immens. Die Aussage der EGF, die erforderlichen Arbeiten würden max. Kosten in Höhe von 30.000 € verursachen, soll mit der EGF erörtert werden. Es sollen nur dringendst, für den Umschluss erforderliche Leistungen aufgeführt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Kosten in Höhe von ca. 480.000 € ermittelt wurden, wenn die Anlagen der 5 anzuschließenden Gebäude so hergerichtet werden, dass eine optimale Nutzung der Nahwärme nachhaltig erfolgen kann. Dieser Wert wurde von Teilen des Gremiums stark infrage gestellt.

Die Verwaltung wird mit der EGF den Kostenrahmen mit den zwingend erforderlichen Maßnahmen besprechen.

Beschluss

Die Beschlussfassung wird auf eine kommende Sitzung vertagt, nachdem Verhandlungen mit der EGF stattgefunden haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:07 Uhr