Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 18.04.2016 beschlossen für den Bereich „Steinebach - Areal Kirchenwirt“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Bau GB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in der Ortsmitte von Steinebach, nördlich und südlich der Weßlinger Straße, eingeleitet werden. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes sollen Flächen für Gastronomie, Veranstaltungssaal, Läden, ergänzendes Wohnen usw. gesichert werden.

Mit Schreiben vom 17.03.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

1        Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:07 Uhr