Antrag auf Nutzungsänderung einer ehem. Schmiede in ein Betriebsbüro; Bauort: Fl.Nr.794/1, Gut Tiefenbrunn 4, in Unering; Bauantrag-Nr.08/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.03.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.794/1 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 22.589 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Bereich der geplanten Bebauung beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Mit dem Bauantrag wird eine Nutzungsänderung für ein Teil eins bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes beantragt. Bisher bestand die Nutzung in einer Schmiede. Im Rahmen der Umstrukturierung des Betriebes durch den Antragsteller soll nunmehr ein Betriebsbüro zur Verwaltung entstehen. Hierzu werden in die Außenfassade des Gebäudes eine doppelflügelige Tür und ein ebenfalls doppelflügelige Sprossenfenstertür eingebracht. Im Innenausbau entstehen dann der Büroraum mit 24,05 m², eine Teeküche mit 14,12m² sowie Dusche und WC.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)  hat sich positiv zum Bauantrag geäußert.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Lageplan
  • Stellungnahme AELF

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.02.2020 wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.02.2020 wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 08:00 Uhr