Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus; Bauort: Fl.Nr.965/6, Ludwig-Thoma-Str.14; Bauantrag-Nr.05/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.03.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.965/6 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von  zukünftig (Nach der geplanten Realteilung) 750 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Derzeit ist auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Schwimmhalle im UG und großer Terrasse im EG durch den Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 04.01.2016 genehmigt. Mit dem vorliegenden Beantrag wird nunmehr die Nutzungsänderung und der Umbau in ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten angestrebt.

Die Kubatur des Hauses bleibt äußerlich weitestgehend erhalten. Im Dachgeschoss werden gartenseitig (Westseite) zur Staatsstraße hin, zwei Gauben und zwei Dachflächenfenster eingebracht. Straßenseitig werden zur Belichtung zwei Dachflächenfenster zusätzlich zu der schon bestehenden Dachgaube eingebracht. Im UG entstehen anstelle des vormaligen Fitnessraums und des Schwimmbades zwei Wohneinheiten. Das UG liegt weitestgehend offen, zusätzliche Fenster und eine Tür werden gartenseitig eingebracht um den Zugang und die ausreichende Belichtung und Belüftung zu gewährleisten. Im EG entsteht eine weitere separate Wohneinheit, die die großzügige Terrasse mitbenützt. Im DG entsteht die vierte Wohneinheit durch Abtrennung des Treppenaufgangs aus dem Erdgeschoss.

Es werden sechs neue offene Stellplätze auf einem Vorplatz, abgetrennt zur Straße errichtet. Der siebte  Stellplatz lässt sich aus Platzgründen nur als „Senkrechtparker“ zur Ortstraße hin errichten. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind damit erfüllt.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung ein.

Anlagen:

- Eingabeplan
- Stellplatznachweis

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 27.01.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 27.01.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 08:00 Uhr