Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage; Bauort:Fl.Nr. 892 und 892/1, Am Riedfeld in Seefeld; Bauantrag-Nr.55/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.12.2019 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Bauausschusses vom 15.10.2019 wurde der vorliegende Bauantrag bereits behandelt. Ein Beschluss erging nicht. Der Antragsteller erhielt den Hinweis, dass eine Wandhöhe von 8,00 m einzuhalten sei, vor dem Hintergrund des „Einfügens“ nach § 34 BauGB. Auch drei Vollgeschosse würden sich nicht einfügen. Der Bauwerber nahm daraufhin den Antrag gegenüber der Verwaltung zurück und überarbeitete die Eingabepläne.


Der nunmehr neu eingereichte Bauantrag weist den Bau gegenwärtig mit zwei Vollgeschossen (EG und OG) aus. Dachgeschoss und Untergeschoss sind keine Vollgeschosse.

Im Bereich des Hauses 1 wurde die Geländesituation im Untergeschoss so angepasst, dass jetzt eine Wandhöhe von 8,00 Metern eingehalten wird. Nachdem technische Lösungen wie Split-Level aufgrund der Erfordernisse der Barrierefreiheit  ausschieden, erreicht der Antragsteller die Verringerung der Wandhöhe durch Aufschüttungen des Geländes. Diese Aufschüttung erfolgt bis zur Unterkante der Fenster im UG, so dass sich die Belichtungssituation nicht verschlechtert. Für die Terrassen und die Terrassenaustritte werden zwei Einschnitte in der Anschüttung von jeweils 3,60 m vorgesehen. Sie gelten als untergeordnete Abgrabungen und sind somit zulässig.

Im Übrigen bleibt der Bauantrag unverändert.

Anlagen:

-Eingabepläne (Ansichten)
- Vollgeschossnachweise

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.11 .2019 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.11 .2019 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 08:25 Uhr