Bestellung der Mitglieder in Zweckverbänden und sonstigen Organisationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 14

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Seefeld ist Mitglied in folgenden Verbänden bzw. Vereinen, für die sie Verbandsräte, Verwaltungsräte oder Beiräte lt. Verbandssatzung bzw. Unternehmenssatzung zu entsenden hat:

       Verband Wohnen im Landkreis Starnberg (1 Verbandsrat) 
       Tourismusverband „Starnberger Fünf-Seen-Land“ (1 Beirat)
       Verein „Energiewende Landkreis Starnberg e.V.“ (1 Delegierter)
       Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. (1 Vertreter)
       Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg (2 Verbandsräte)
       SeefeldBau Kommunalunternehmen (6 Verwaltungsräte)


Die Gemeinde entsendet in die Verbandsversammlung neben dem Ersten Bürgermeister, der der Versammlung grundsätzlich kraft Gesetzes angehört (geborener Vertreter) eine bestimmte Anzahl weiterer Verbandsräte (gekorene Vertreter), deren Zahl in der Verbandssatzung festgelegt ist (Art. 19 Abs. 1 Nr. 4, Art. 31 Abs. 1 und 2 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG).

Während die Verbandsräte kraft Amtes (Erster Bürgermeister) im Falle ihrer Verhinderung grundsätzlich durch die gesetzlichen Stellvertreter (weitere Bürgermeister) vertreten werden, sind für die sonstigen Verbandsräte jeweils eigenen Stellvertreter zu bestellen.

Des Weiteren ist die Gemeinde Seefeld Mitglied im Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.. Auch hier ist neben dem Ersten Bürgermeister ein weiterer Vertreter für die Mitgliederversammlung zu entsenden.

Bei der Verteilung der Räte muss man sich nicht an das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer halten. Diese können frei vergeben werden.

Bei der Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates (SeeKU) wurde vereinbart, dass je Fraktion ein Verwaltungsrat benannt wird (Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2016).

Sitzungsverlauf

Der Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land firmiert mittlerweile unter gwt Starnberg GmbH. Hier muss kein Beirat entsandt werden. Der 1. Bürgermeister ist geborenes Mitglied dieser GmbH.

Beschluss 1

Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:

Verband Wohnen im Landkreis Starnberg

Verbandsrat                        Stellvertreter

GR Senft                        GR Dameris

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:

Verein „Energiewende Landkreis Starnberg e.V.“ (1 Delegierter)

Delegierter

GR Zimmermann        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:

Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.

Vertreter                        Stellvertreter

GR Ruf                        GR Daxer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:

Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg

Verbandsräte                        Stellvertreter

GR Senft                        GR Gum

GR Altenberger                GR Benoist

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 5

Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:

SeefeldBau Kommunalunternehmen

Verwaltungsräte                Stellvertreter

GR Altenberger                GR Dameris

GR Winter                        GR Kalski

GR Benoist                        GR Zimmermann

GR Senft                        GR Wagner

GR Wastian                        GR Pirzer

GR Gasser                        GR Gentz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr