Personalangelegenheit; Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 17

Sach- und Rechtslage

Neben dem Anspruch auf Besoldung hat der berufsmäßige Erste Bürgermeister einen Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandentschädigung für durch sein Amt bedingte Mehraufwendungen in der Lebensführung (Art. 46 KWBG, Anlage 2 zu Art.46 Abs. 1 KWBG).

Sitzungsverlauf

Laut Beschluss wurde dieser nichtöffentliche TOP 2 mit 18:3 Stimmen in den öffentlichen Teil verschoben.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 2. Bürgermeister Zimmermann die Sitzungsleitung.
Es wird vorgeschlagen den Betrag für die Dienstaufwandsentschädigung auf 550 € zu reduzieren.

Beschluss

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister wird mit Wirkung ab 01. Mai 2020 in einer Höhe von 550 € monatlich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(1. Bgm. Kögel gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)

Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr