Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee" inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“ aufzustellen und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf dem Grundstück Flur Nr. 470/18 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich (Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freizeitnutzung). Über den derzeitigen baulichen Bestand und die vorhandenen Freizeitnutzungen hinaus sollen keine weiteren baulichen Anlagen oder anderweitigen Nutzungen zugelassen werden.

Vom beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Landschaftsarchitekturbüro Treiber wurde mittlerweile ein Vorentwurf für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet.

Nach Billigung des Vorentwurfes ist gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Sitzungsverlauf

Festsetzung 7.4 des Bebauungsplanes soll in Abstimmung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Treiber hinsichtlich der geforderten Mindestqualitäten von Nachpflanzungen nochmals überprüft werden. Nach Möglichkeit soll der geforderte Stammumfang von zu ersetzenden Bäumen reduziert werden, um keine unverhältnismäßig hohen Kosten für den Grundstückseigentümer zu verursachen.

Beschluss 1

16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee)

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee) in der Fassung vom 26.05.2020, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ in der Fassung vom 26.05.2020, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:17 Uhr