2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für den Betrieb des geplanten Nahwärmenetzes im Ortsteil Seefeld soll auf dem Gelände des bestehenden Holzhandel- und Sägewerks in der Mühlbachstraße ein Heizwerk errichtet werden. Die Anlage ist über den Bebauungsplan „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ (1. Änderung) in der Fassung vom 30.05.2017, rechtsverbindlich seit 14.06.2017, planungsrechtlich gesichert. 

Im Zuge der Detail- und Ausführungsplanungen hat sich herausgestellt, dass das Vorhaben mit einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht in Einklang zu bringen ist. So kann die derzeitige Wandhöhenfestsetzung von max. 7,50 m im Bereich des Bauraumes 3 nicht eingehalten werden. Erforderlich wäre stattdessen eine höchstzulässige Wandhöhe von mind. 8,20 m. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass es bei den angeordneten Abstandsflächen zu Überschneidungen mit den benachbarten Bestandsgebäuden kommt. 

Der Vorhabenträger hat daher mit Schreiben vom 13.02.2020 die Gemeinde gebeten, den Bebauungsplan zu ändern. Demnach soll die höchstzulässige Wandhöhe im Bauraum 3 entsprechend erhöht und auf die Anordnung der Abstandsflächen im Sondergebiet verzichtet werden. 

Die Erforderlichkeit der Änderung ergebe sich einerseits aus den betrieblichen Anforderungen an das Heizwerk (Baukörper ohne Höhenversatz mit durchlaufender Dachform, Sicherstellung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Nahwärmenetzes), zum anderen sei bei Erstellung des Bebauungsplanes nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass sich durch die topographische Situation an einigen Stellen größere Wandhöhen ergeben und die Abstandsflächen bereits im Bestand teilweise nicht eingehalten werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Schlecht gemäß Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.10.2022 10:17 Uhr