Ausbau Spitzstraße - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 30.04.2020 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da zur Sitzung ein Schreiben der Rechtsanwälte Gritschneder Partnerschaft mbB vorgelegt wurde, in dem einige Fragen zur erstmaligen endgültigen Herstellung der Spitzstraße aufgeworfen wurden. Die Verwaltung hat dieses Schreiben, dem Beschluss entsprechend, an Dr. Halter zur Stellungnahme weitergeleitet. Das Schreiben der Rechtsanwälte Gritschneder Partnerschaft mbB sowie die Stellungnahme von Dr. Halter sind dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt.
Da bei der Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld kein Bebauungsplan für alle angeschlossenen Grundstücke vorliegt, ist eine sog. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB zu treffen.
Mit der Abwägungsentscheidung wird der Umgriff des Einzugsgebietes bestätigt. 
Die Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld wurde entsprechend der Ausbauplanung des Ingenieurbüro WipflerPlan vom September 2018 erstmalig endgültig hergestellt. Die Fahrbahn wurde auf eine Länge von ca. 235 m – bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m – mit einer Asphaltdecke hergestellt, nördlich der Fahrbahn wurde ein durchgehender Gehweg angelegt. 
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat den vorbeschriebenen Trassenverlauf bestätigt.

Sitzungsverlauf

Der Sachverhalt soll mit den betroffenen Anwohnern noch einmal erläutert werden. Die Beschlussfassung erfolgt in der darauffolgenden Sitzung.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:17 Uhr