Antrag der CSU-, SPD- und Grüne/BI-Fraktion zur Eingrenzung möglicher Untersuchungsstandorte für ein Gewerbegebiet im Rahmen des anberaumten Scoping-Termins


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11

Sach- und Rechtslage

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 14.01.2020 sollen im Rahmen eines Scoping-Termins folgende Flächen auf ihre Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort überprüft werden: 
  • Standort bei Gut Delling
  • Standort beim Gewerbepark Seefeld
  • Standort an der Inninger Straße am westlichen Ortsausgang von Hechendorf
  • Standort am sog. „Kammerloher Stadl“ am südlichen Ortsausgang von Hechendorf
  • Standorte, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung als Gewerbestandort vorgeschlagen wurden und für die eine gewerbliche Entwicklung grundsätzlich in Frage kommen könnte 

Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden kann der ursprünglich für Ende März angesetzte Scoping-Termin Mitte Juli nachgeholt werden (konkretes Datum steht noch aus). Die Ergebnisse könnten somit noch vor der Sommerpause in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 vorgestellt werden. 

Antrag der CSU-, SPD- und Grüne/BI-Fraktion

Mit Schreiben vom 16.06.2020 (siehe Anlage) haben die Fraktionen von CSU, SPD und Grüne/BI folgenden Antrag gestellt:

Der Gemeinderat möge beschließen: 
Der in der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020 beschlossene Scoping-Termin zur Überprüfung der Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort wird eingeschränkt auf den Standort an der Inninger Straße am westlichen Ortsausgang von Hechendorf sowie den Standort beim Gewerbepark Seefeld. Die restlichen Flächen werden im Rahmen des Scoping-Termins nicht weiter untersucht.

Begründung: 
Ein Scoping-Termin ist kein Flächenauswahlverfahren, sondern dient der Absteckung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Baumaßnahme. Mit diesem Antrag wird der Fokus auf die beiden vielversprechendsten Flächen für eine Gewerbeansiedlung gelegt und die Entwicklung dieser Flächen geprüft. Gleichzeitig wird der Scoping-Termin damit handhabbar gemacht, denn er sieht vor, alle betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange an einem Tag vor Ort zusammen zu bringen. Dies wäre bei über fünf verschiedenen Standorten, wie im Beschluss vom 14.1.2020 beschlossen, so nicht möglich.

Stellungnahme der Verwaltung

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, alle o.g. Standorte durch die Fachbehörden prüfen zu lassen und keine Reduzierung vorzunehmen. 

Die in der Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2020 getroffene Auswahl liefert ein breites Spektrum an Standortvorschlägen aus Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft, wodurch eine möglichst umfassende Untersuchung für das gesamte Gemeindegebiet sichergestellt werden kann. Das Treffen einer Vorauswahl könnte hingegen dazu führen, dass insbesondere in der öffentlichen Diskussion der Erkenntnisgewinn des Scoping-Verfahrens angezweifelt wird und weiterhin offene Fragen verbleiben.

Ziel des Termins ist zudem nicht die Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, da es sich im gegenwärtigen Fall nicht um eine konkrete Baumaßnahme handelt, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 UVPG nach sich ziehen würde (= „Scoping im engeren Sinne“ im Zuge eines formellen Genehmigungsverfahrens). Für eine vertiefte Prüfung und Eingrenzung zu untersuchender Umweltbelange würden davon abgesehen auch die erforderlichen Kenngrößen fehlen (konkrete Lage, Größe, Nutzungsart/-intensität, Versiegelungsgrad usw.).

Stattdessen ist der Termin als informelles Fachgespräch zu verstehen, um aus fachbehördlicher Sicht eine erste Einschätzung zu erlangen, inwiefern gewisse Standorte für eine Gewerbeansiedlung grundsätzlich geeignet, weniger geeignet oder nicht geeignet erscheinen. Das Gespräch wird diskursiv auf neutral-fachlicher Ebene geführt und entsprechend dokumentiert (Protokoll mit Bewertungsmatrix der einzelnen Standorte). Die fachlichen Grundlagen werden dabei vorab durch die jeweiligen Fachbehörden im Rahmen einer Vorprüfung ermittelt (Standorte werden vorab mitgeteilt). Im Zuge des eigentlichen Termins ist keine Begehung jedes einzelnen Standortes vorgesehen, kann im Bedarfsfall (z.B. bei offenen Fragen) aber angefügt werden. Die Handhabbarkeit ist somit auch bei Untersuchung mehrerer Standorte gegeben.  

Das Ergebnis des Fachgesprächs soll anschließend als Entscheidungshilfe für den Gemeinderat dienen, die Standortsuche nach eigenen Überlegungen und Kriterien weiter einzugrenzen oder sich ggf. bereits auf einen konkreten Standort festzulegen.

Sitzungsverlauf

Es wird klargestellt, dass mit dem Erörterungstermin kein formales Scoping-Verfahren im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern ein informelles Fachbehördengespräch gemeint ist, um die grundsätzlichen fachbehördlichen Ansichten zur Eignung oder Nichteignung der verschiedenen Standorte einzuholen. Um weitere Irritationen zu vermeiden soll der Begriff „Scoping-Termin“ nicht mehr verwendet und stattdessen durch „informelles Fachbehördengespräch“ ersetzt werden. 

Es wird ausführlich diskutiert, ob gewisse Standorte - insbesondere der Standort bei Gut Delling - von vorneherein ausgeschlossen werden sollen. Es werden mehrere Anträge mit unterschiedlichem Untersuchungsumfang gestellt.  

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung: 
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da ein gültiger Beschluss des Gemeinderates besteht und keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Antrag der CSU-, SPD- und Grüne/BI-Fraktion

Der in der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020 beschlossene Scoping-Termin zur Überprüfung der Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort wird eingeschränkt auf den Standort an der Inninger Straße am westlichen Ortsausgang von Hechendorf sowie den Standort beim Gewerbepark Seefeld. Die restlichen Flächen werden im Rahmen des Scoping-Termins nicht weiter untersucht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 3

1.         Das informelle Fachbehördengespräch zur Überprüfung der Standorte auf ihre Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort wird ohne die Standorte 1 (Gut Delling) und 7 (westlich von Hechendorf) durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 4

2.         Das informelle Fachbehördengespräch zur Überprüfung der Standorte auf ihre Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort wird ohne den Standort 1 (Gut Delling) durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Beschluss 5

3.         Das informelle Fachbehördengespräch zur Überprüfung der Standorte auf ihre Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort wird mit allen ursprünglich vorgesehenen Standorten (1-7) durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Datenstand vom 17.10.2022 10:18 Uhr