Nahwärmenetz Seefeld; Vorstellung der ergänzten Kostenschätzung zum Umschluss der gemeindlichen Anlagen Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde die Kostenschätzung für den Umschluss der gemeindlichen Heizungsanlagen von dem Energieträger Gas zur Nahwärme vorgestellt. 
Um die Anlagen nach der Umstellung optimal und energieeffizient nutzen zu können, sind Maßnahmen erforderlich, die teilweise auch in den kommenden Jahren als Sanierungsmaßnahmen der gemeindlichen Liegenschaften erforderlich würden.
Zur Ermittlung der Kosten wurden als Fachleute Herr Heinz Bittman für die Heizungstechnik, Herr Robert Salcher für die Regelungstechnik und die Firma Max Seidl als ausführender Handwerksbetrieb beauftragt. Der ermittelte Kostenrahmen der Sekundärseite (Leistungserfordernis der Gemeinde Seefeld) wurde im April 2020 mit ca. 478.324 € brutto vorgestellt. Als anzuschließende Gebäude wurden die Schule Seefeld, Feuerwehrhaus Seefeld, Bauhof Seefeld, TSV Heim im Jahnweg und das Jugendhaus untersucht. Neu ist, dass Feuerwehrhaus und Bauhof jetzt über eine gemeinsame Anlage versorgt werden.
Seitens der Energiegenossenschaft EGF) als Wärmelieferant wurde ein Angebot über 30.000 € (netto) dem entgegengesetzt, um die Anlagen in Betrieb nehmen zu können. Daraufhin wurde die EGF gebeten die Kosten für dieses Angebot genauer zu ermitteln. 

Gebäude
Anschlusskosten einmalig (Primärseite) EGF
Anschlusskosten Sekundärseite
Gemeinde
Sanierungskosten
Sekundärseite
Gemeinde
Erforderlicher einmaliger Kostenaufwand
TSV Sportheim
8.782,00
10.255,42
53.434,45
72.471,87
Jugendhaus
5.950,00
2.735,10
20.218,93
28.904,03
Bauhof mit Feuerwehr
22.086,40
16.072,85
73.752,75
111.912,00
Schule
44.565,50
29.189,00
164.938,82
238.693,32
Regel. geschätzt

55.000,00

55.000,00
Gesamt:
81.383,40
113.252,37
312.344,95 




Gesamt:
506.981,22

Im jährlichen Unterhalt zu berücksichtigen:

Jährlicher Grundpreis



TSV Sportheim
1.761,20



Jugendhaus
595,00



Feuerwehr/Bauhof
7.360,15



Schule
36.116,50



Gesamt: 
45.832,85




Als Voraussetzung der einwandfreien und energetisch sinnvollen Nutzung, sowie der Übernahme der Garantieleistung des Sekundäranschlusses ist die Sanierung der Anlagen erforderlich.

Die Heizungsanlagen des TSV Sportheimes und des Jugendhauses müssten auch ohne eine Umstellung des Energieträgers erneuert werden.

Sitzungsverlauf

Herr BGM Kögel stellt dem Gremium die Kostensituation vor, die keine größeren Abweichungen zu dem bereits in der Sitzung vom 21.04.2020 vorgestellten Kostenrahmen zeigt. Trotz höheren Kosten des Grundpreises und des Verbrauchspreises wird die Vorbildrolle der Gemeinde herausgestellt. 
Die Kalkulationsgrundlage für Wärmekosten soll offengelegt werden.
Es wird der Antrag gestellt den gemeindlichen Fördertopf zu halbieren und damit höhere Kosten auszugleichen. Der Antrag wird im Laufe der Sitzung zurückgenommen.

Beschluss

Die Liegenschaften am Wärmenetzast „Nord“ werden, beginnend mit TSV Sportheim und Jugendhaus zeitnah in enger Abstimmung mit den Nutzern und unter Einhaltung der Vorgaben der VOB realisiert. 
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können für den Anschluss der anderen kommunalen Gebäude genutzt werden. 
Die dafür erforderlichen Verträge werden entsprechend den Vorverträgen und Absprachen geschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Umfang und die Notwendigkeit der Arbeiten zu untersuchen und bis Ende 2020 ein Konzept mit Zeitplan vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Fördermittel zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Schlecht)

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr