Erstmalige Herstellung der Wörthseestr. 1 bis 17a; Errichtung einer Schrankenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Am 15.Juni 2020 fand eine Informationsveranstaltung mit den Anwohnern zu der erstmaligen Herstellung des Bereiches Wörthseestraße Abschnitt 1 bis 17a statt. 
Seitens der Anwohner wurde der Wunsch geäußert den Bereich mit einer Schrankenanlage, nur für Anlieger zugänglich, zu sperren. Durch die Zufahrtsmöglichkeit zur „Roßschwemme“ entsteht insbesondere in den Sommermonaten erhöhter Ausflugsverkehr und parkende Autos im Ausbaubereich versperren u.a. Grundstückseinfahrten.

Seitens der Verwaltung wurde ein Angebot der Firma Bremicker eingeholt. Unter Berücksichtigung einer Einbahnstraßenregelung mit Zufahrt bei Hausnummer 17a und Ausfahrt bei der Hausnummer 1 wurden die Kosten mit ca. 15.000 € veranschlagt zuzüglich bauseits herzustellende Elektrozuleitungen in Höhe von ca. 3.000 €. Die Wartungskosten sind mit jährlich ca. 350€ veranschlagt. Die Öffnung der Schranke könnte durch Eingabe eines Codes, Funkfernbedienung oder Transponder erfolgen. Feuerwehr und Rettungsdienste sind im Besitz eines genormten Dreikantschlüssels und können jederzeit die Schranke öffnen.

Baurechtlich ist die Wörthseestraße als Ortststraße gewidmet und somit für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Aus straßenrechtlicher Sicht kann eine Schranke nicht verboten werden, da dadurch die Verkehrsart nicht beeinträchtigt wird, sondern die Benutzung auf die Anlieger beschränkt wird.
Aus Straßenverkehrsrechtlicher Sicht wäre die Anbringung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) sinnbildlich einer Schranke gleichzusetzen. 

Gegen eine Schrankenanlage spricht die Schaffung eines Präzedenzfalles. Auch der öffentliche Badeplatz ist für die Öffentlichkeit nicht mehr ohne weiteres zugänglich. Es müssten zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich der Ortsverbindung der Wörthseestraße geschaffen werden. 
Rettungsfahrzeuge verlieren Zeit mit der Öffnung der Schranke. Unterhalts- und Reparaturkosten müssten auf die Anlieger jährlich umgelegt werden. 

Beschluss

Die Herstellung einer Schrankenanlage wird abgelehnt. Die Nutzung der Straße wird mit den Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge, Zusatzzeichen Anlieger frei“ eingeschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel gemäß Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr